Frage: Zwangsversteigerung Kindeswohl

Sehr geehrte Frau Bader, der Vater meiner Kinder ( nicht verheiratet) und ich haben ein gemeinsames Haus, in dem ich mit den 6 und 4 jährigen Kindern wohne. Ich wollte das Haus übernehmen, habe nun auch die Finanzierungsbestätigung, doch nun hat der Vater die Zwangs- bzw. TeilungsversteIgerung angemeldet. Ich verstehe nicht, warum er dies auf einmal macht. Eine Mietwohnung würde für mich deutlich teurer werden, als die Finanzierung und Auszahlung an meinen Ex- Partner. Ich habe Einspruch eingelegt, dieser wurde abgelehnt, da ein Orts- und Schulwechsel (der Große wird diese Woche eingeschult) nicht reicht als Grund für die Einstellung/Aufschiebung des Verfahrens. Gibt es irgendwelche Gründe, die eine Aufschiebung rechtfertigen? Es kann doch nicht sein, dass die Kinder aus ihrem Haus vertrieben werden, was bei unserem Großen sehr wohl, nicht gut für sein seelisches Kindeswohl sein wird! Ich könnte heulen, ich habe 4 Monate für die Finanzierung gekämpft... der Vater sagt, er hat keine Lust mehr an mich zu verkaufen und das Gericht sagt dann grad... ja Pech gehabt. Da sieht man wieder wie das Wohl der Kinder im Vordergrund steht! LG

von Aria3131 am 13.09.2020, 10:37



Antwort auf: Zwangsversteigerung Kindeswohl

Hallo, ich fürchte, das wird als Grund nicht anerkannt. Bleibt nur, dass er den Antrag zurücknimmt oder Sie mitsteigern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2020



Antwort auf: Zwangsversteigerung Kindeswohl

Diese Frage kann schon anhand des von Dir geschilderten Sachverhalts hier gar nicht geklärt werden, viel zu umfangreich, viel zu lückenhaft. Wenn es eilt, dann GEH ZU EINER ANWÄLTIN. Morgen.

von Berlin! am 13.09.2020, 15:20



Antwort auf: Zwangsversteigerung Kindeswohl

Wer hindert dich daran mit zu steigern? Das würde ich jetzt in Angriff nehmen. Objekte mit Teilversteigerung sind selten begehrt. Könnte dir also entgegen kommen. Je nach Gegend und Immobilienmarkt.

von Felica am 13.09.2020, 16:46



Antwort auf: Zwangsversteigerung Kindeswohl

Mitsteigern werde ich auf jeden Fall, ich bin schon dem Verfahren beigetreten. Habe trotzdem Angst, dass es sehr begehrt sein wird.

von Aria3131 am 13.09.2020, 19:02



Antwort auf: Zwangsversteigerung Kindeswohl

Ich glaube nicht, dass sich jemand für eine halbe Immobilie die vom zweiten Eigentümer bewohnt wird interessiert. Wahrscheinlich tun dir KV und Richter einen Riesengefallen und du bekommst die andere Hälfte deutlich günstiger als gedacht.

von KielSprotte am 13.09.2020, 19:59



Antwort auf: Zwangsversteigerung Kindeswohl

Es geht aber um eine ganze Immobilie. Und mit ner Räumungsklage des neuen Käufers wäre ich raus.

von Aria3131 am 13.09.2020, 20:14



Antwort auf: Zwangsversteigerung Kindeswohl

Wieso du hast doch geschrieben "zusammen" - daraus schließe ich, dass ihr beide Eigentümer seid und somit kann er deine Hälfte nicht mitversteigern.

von KielSprotte am 13.09.2020, 20:27



Antwort auf: Zwangsversteigerung Kindeswohl

Du weißt aber schon, dass bei einer Zwangs- bzw. Teilungsversgeigerung beide Hälften zusammen versteigert werden.

von Aria3131 am 13.09.2020, 20:36



Antwort auf: Zwangsversteigerung Kindeswohl

Du solltest dich dringend informieren. Wenn du mit drin bist im Verfahren ist das was ganz anders als wenn du als Bieter mitbietest. Da du jetzt aber ins Verfahren mit eingestiegen bist, hast du die Karten neu gemischt. Du hast dem Verfahren aktiv zugestimmt, dafür nun deutlich mehr Rechte und kannst so beim Versteigerungsverfahren mit bestimmen. Ich gehe davon aus ein Vorkaufsrecht bestand nicht.

von Felica am 14.09.2020, 16:17



Antwort auf: Zwangsversteigerung Kindeswohl

Genau, es gibt kein Vorkaufsrecht. Ja ich bin mit eingestiegen und werde auch mitbieten. Weißt du zufällug, ob ich Besichtigungen zulassen muss? Ich habe gelesen, dass ich diese ablehnen kann.

von Aria3131 am 21.09.2020, 11:08



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