Frage: Kindeswohl

Schönen guten Tag Frau Bader, Meine Tochter ist 2 Jahre alt und der KV und ich sind getrennt, er kommt alle 2 Wochen samstags für ein paar Stunden um mit der kleinen was zu unternehmen. Nun möchte er das sie bei ihm nächstes Wochenende das erste mal schläft. Ich möchte keinesfalls den Umgang untersagen oder ähnliches, aber ich halte es für keine gute Idee aus dem Grund das er sie in den 2 Jahren nicht einmal hingelegt hat also kennt sie das gar nicht , man hat einmal den Versuch gestartet weil ich im Krankenhaus war hat aber überhaupt nicht funktioniert, so daß ich mich letztendlich selber entlassen musste damit sie mal um 23 Uhr schläft. Nun ist es so in Ansprache mit dem KV bin ich zurück in meine Heimat gezogen , diese ist 100 km von seinem Wohnort entfernt, wenn also dann mal was sein sollte mit der kleinen dann bin ich nicht mal eben da weil ich kein auto habe. Müsste ich sowas dulden oder wäre es okay wenn ich sagen würde das wir mit dem schlafen noch etwas warten am besten? Ich möchte ihm nix schlechtes im Umgang mit der kleinen aber erst recht will ich ihr nix schlechtes das sie sich unwohl fühlt und nur weint oder so das muss ja auch nicht sein , und ich kenn seine Geduld die hat er auch nicht dafür er wird schnell aggressiv, er würde sie zwar nie schlagen aber er brüllt immer sehr schnell von daher hab ich da schon meine Bedenken. Zumal ich auch nicht weiß ob er die Zustimmung zurück ziehen könnte das er aufgrund dessen sagen könnte dann muss ich wieder zurück ziehen oder näher dran mit der kleinen, was meiner meinung nach gar nicht geht da die kleine schon 4 Umzüge mit gemacht hat und jetzt grade dabei ist, sich an die neue tagesmutter zu gewöhnen. Die kleine muss auch dringen einfach mal ankommen und irgendwo bleiben und nicht ständig dieses hin und her. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Michelle9191

von Michelle9191 am 30.08.2023, 09:57



Antwort auf: Kindeswohl

Hallo, wenden Sie sich an das JA zur Vermittlung. Ob es zu früh ist, kann ich aus der Ferne nicht sagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2023



Antwort auf: Kindeswohl

Der KV hat ein Recht auf Umgang und das auch über Nacht. Mit 2 Jahren ist ihr Kind dafür nicht zu jung. Für das Kind, sowie dem KV, wird die Übernachtung neu sein und es kann durchaus sein, dass ihr Kind beim schlafen legen weint. Es ist dann die Aufgabe des KV das Kind zu beruhigen. Und wenn das Kind erst um Mitternacht schläft ist das in dem Fall auch kein Problem, denn das Kind muss sich daran gewöhnen. Ihr Kind wird sich daran gewöhnen. Umso öfter de KV die Aufgabe übernimmt, desto besser wird es klappen. Dass ihr Kind nach der Nacht evtl. anhänglicher ihnen gegenüber ist ist normal. Geben Sie beiden die Möglichkeit sich dadurch besser kennenzulernen. Die Entfernung wurde mit Zustimmung des KV geschaffen und ich denke, dass er das nicht rückgängig machen kann. Grund u. a. ist, dass das Kind aus der gewohnten Umgebung genommen wird. Er darf den Umgang in seinem Wohnort stattfinden lassen. Wenden Sie sich ans JA. Dort wird ihnen vermutlich auch mitgeteilt, dass der Umgang bis jetzt regelmäßig gut stattgefunden hat und das einer Ausweitung nichts im Weg steht. Es kann durchaus dem KV auch mitteilen, dass er noch weiteren Umgang haben kann. Der KV kann das auch fordern. Sie sollten mit dem KV zusammenarbeiten zum Kindeswohl. Eine Gefährdung sehe ich nirgendwo.

von Ani123 am 30.08.2023, 14:07



Antwort auf: Kindeswohl

Wie hast du dir denn den Umgang vorgestellt, als du soweit weg vom KV gezogen bist? Nur seine Zustimmung ok, aber dir muss doch auch was an deinem Kind liegen. Die Übernachtung würde ich nicht weiter hinauszögern, sondern jetzt wirklich den Umgang deutlich mehr fördern. Du könntest ihm ja auch ein wenig entgegen kommen (ist er dir ja auch bzgl des Umzugs) und die kleine mal zu ihm bringen und er bringt sie dir wieder. Wie soll denn da eine Bindung entstehen, wenn der Vater seine Tochter alle zwei Wochen mal einen Samstag sieht? Ich bin alleinerziehend und hab mich leider auch schon mal im Ton vergriffen, trotzdem liebe ich mein Kind und kann mich danach dann auch wieder entschuldigen. Das wird dir ja wohl auch schon mal passiert sein, oder? Ich hab eher das Gefühl, dass du den ganzen ein wenig im Wege stehst! Und die 4 Umzüge liegen ja auch in deiner Verantwortung. Gib deinem Kind die Chance mehr Bezugspersonen zu haben, Trau ihr und dem Vater das zu. Am besten lasst ihr euch beide mal professionell beraten, denn du scheinst nicht wirklich Interesse am Umgang zu haben und verfolgst hauptsächlich deine eigenen Interessen!

von JakobsMutti am 30.08.2023, 14:40



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