Dani0815
Guten Tag, gerne hätte ich gewusst, ob der Kindesunterhalt für meinen Sohn weiterhin besteht, obwohl dieser auf unbestimmt Zeit "Hilfe zur Erziehung gem § 27 ff SGB VIII in stationärer Form" bekommt. Zu deutsch: auf unbestimmt Zeit in einer Klärungsgruppe außerhalb der Familie untergebracht ist. Diese Klärungsgruppe wird vom Jugendamt mitfananziert und ich muss einen monatlichen Kostenbeitrag zahlen. Ebenso mein Exmann. Muss mein Exmann trotzdem Unterhalt für das Kind zahlen, obwohl es derzeit nicht bei mir wohnt? Für Ihre Antwort und Unterstützung recht herzlichen Dank. Gruß
Hallo, an Sie? Nein. Liebe Grüße, NB
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Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich habe zwei kurze Fragen: Ehepaar trennt sich, Kinder bleiben bei der Mutter. Darf der Vater sich eine "teure" Wohnung nehmen, und so weniger Kindesunterhalt zahlen? Was wird vom Nettolohn alles abgezogen, bevor der Kindesunterhalt berechnet wird? Ganz lieben Dank für Ihre Arbeit und viele Gr ...
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