SabrinaTotalVerhext
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um den Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes, meine Tochter ist 19 Jahre und nicht privilegiert. Sie schloss im Sommer ihre schulische Ausbildung mit dem Abitur ab. Da sie keine Ausbildung beginnen möchte wurde der Unterhalt ab Oktober eingestellt. Jetzt hat sie sich für einen Studienplatz in Medizin eingeschrieben, durch den Durchschnitt von 2,8 wird es ein paar Wartesemester dauern. Der Vater beruft sich auf eine Orientierungsphase bis Studienbeginn und somit erneuten Unterhaltsanspruch. Das Kind wohnt im selben Haus wie der Vater, aber in einer eigenen Wohnung, die Wohnung wird von mir gezahlt. Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen und wenn ja, stimmt es das die Miete nicht angerechnet werden darf da es eine freiwillige Leistung ist?
Hallo, es kommt natürlich auf die Umstände an (NC vs tatsächlicher Schnitt, bei wievielen Unis beworben zB). Grds endet aber mit der Ablehnung der Uni zunächst der Unterhaltsanspruch, so die meisten Gerichte. Das Kind muss also arbeiten gehen. Anders mglw, wenn es nachweisen kann, dass es etwas für das Studium tunliches macht (zB ein Praktikum macht, dass aufs Studium angerechnet wird). Liebe Grüße NB
Pamo
Wovon lebt die erwachsene Tochter jetzt und bis zum Studienbeginn? Ich vermute, sie arbeitet? Dann kann sie doch ihre Wohnung bis zum Studienbeginn selber zahlen? Warum solltest du Unterhalt zahlen, wenn sie derzeit nicht in Ausbildung/Studium bist? Es klingt tatsächlich nach einer längeren Orientierungsphase.
SabrinaTotalVerhext
Antwort an Pamo Meine Tochter übernachtet jediglich in der Wohnung, Mahlzeiten nimmt sie bei ihrem Vater ein, somit hat sie eigentlich auch keine laufenden Kosten. Sie möchte leider weder jobben noch eine Ausbuldung anfangen, ich befürchte nur das der begriff Orientierungsphase dehnbar ist....
Pamo
Das ist blöd für Vater und Mutter! Eigentlich müsstest du ihre Miete nicht zahlen und Papa sie nicht füttern. Aber ihr beide tut es - nett von euch.
zweizwerge
Nett ... hmm, aber ist dies mitelfristig zielführend? Keine Ahnung, wie viele Wartesemester wahrscheinlich sind, aber ich glaube ich würde schon versuchen, meine Kinder zu motivieren, in der Wartezeit etwas Vernünftiges zu tun... z.B. schauen, ob man in einen Studiengang hineinkommt, in dem man einige Kurse bereits machen kann, die man für Medizin braucht, eine Pflegehelfer-Ausbildung o.ä.
misses-cat
Bei 2,8 wartet sie ja ewig wenn sich in den letzten Jahren nichts getan hat. Ich würde ihr die Pistole auf die Brust setzen. Ausbildung (viele die Medizin studieren machen erst eine Pflege Ausbildung nicht die schlechteste Vorbereitung) oder arbeiten gehen, nix tun gäbe es hier nicht und wofür braucht die Tochter eine eigene Wohnung wenn sie da nur schläft?
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit 15 Jahren selbständig und leiste Kindesunterhalt (Mindestsatz) an meinen Ex Mann, wo unsere Tochter aktuell lebt. Jetzt ist aktuell mein Auftraggeber weggefallen und ich musste Schulden zur Überbrückung meines eigenen Lebensunterhaltes und den meiner anderen Tochter (4 Jahre) aufnehmen sowie um meine ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage an Sie. Und zwar erwarte ich gerade mein erstes Kind. Mein Partner hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, denen er selbstverständlich unterhaltspflichtig ist. Ich selber arbeite in einem Beruf, der es mir zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes unmöglich macht wieder arbeiten zu ...
Guten Tag, ich zahle seit Beginn an meiner Ex Frau Kindes-Unterhalt (Mindestunterhalt) und ich habe das immer gerne, weil ich weiß wofür. Unsere 10 jährige Tochter wohnt bei der Mutter. Ich habe mit meiner neuen Frau ein Kind 5 Jahre. Wir haben aktuell keinen Kindergartenplatz und ich habe mich entschieden meine Selbständigk ...
Guten Tag, mein Ehemann und ich wollen und räumlich trennen. Haben 2 gemeinsame Kinder die in meinem Haushalt leben werden. Also ihr Lebensmittelpunkt wäre bei mir im Haushalt. Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt von meinen Mann für meine Kinder? Man liest immer nur von getrennt lebenden Personen aber nie ob sie auch noch verheiratet sein dür ...
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich habe zwei kurze Fragen: Ehepaar trennt sich, Kinder bleiben bei der Mutter. Darf der Vater sich eine "teure" Wohnung nehmen, und so weniger Kindesunterhalt zahlen? Was wird vom Nettolohn alles abgezogen, bevor der Kindesunterhalt berechnet wird? Ganz lieben Dank für Ihre Arbeit und viele Gr ...
Guten Tag, wirkt sich das Einkommen und Vermögen der KM und der Vermögen der Kinder auf den Kindesunterhalt aus, den der KV zahlen muß? Um eine Beistandschaft einzurichten, wird vom Jugendamt nach Einkommen und Vermögen von KM und Kindern gefragt. Warum ist das relevant? Können daraus Kürzungen bei der Einstufung entstehen? Herzlichen Da ...
Sehr geerhrte Frau Bader, mein Lebenspartner hat zwei unterhaltspflichtige Kinder aus erster (geschiedenen Ehe) die bei der Mutter leben. 1 Kind ist 10 Jahre alt 1 Kind ist 13 Jahre alt Er arbeitet Vollzeit mit 39 Stunden / Woche als Hausmeister im öffentlichen Dienst und verdient 2.200 € netto. Eigentlich fällt er in die Gruppe 2 wo l ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bez ...
Guten Tag, Frau Bader, seit der Trennung lebt das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters. Bei beiden hat das Kind ein vollwertiges Kinderzimmer. Im 2-wöchentlichen Rhythmus verbingt das Kind bei der Mutter 8 Tage und beim Vater 6 Tage. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Die Betreuunsanteile zwischen den Eltern liegen je ...
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren