Hallo,
mein Sohn ist 5 Jahre. Kindesvater zahlt Kindesunterhalt (Unterhalt abzgl. hälftiges Kindergeld zzgl. halber KITA-Beitrag).
Nächstes Jahr kommt mein Sohn zur Schule (Privatschule ca. 75 EUR pro Monat). Welche Recht habe ich, Geld zum Unterhalt zu bekommen?
Zum Beispiel Anteil am Schulgeld? Schuldeinführung/Schulranzen? Musikschule, Klassenfahrten etc.???
Muss sich der Kindesvater an irgendwas beteiligen oder darf ich das alles allein bezahlen?
Vielen Dank!
von
Vernel
am 29.01.2015, 21:49
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Hallo,
wer hat entschieden, dass das Kind auf eine Privatschule geht? Wenn er da nicht zugestimmt hat und nichts zu den Kosten besprochen wurde, muss er sich darin nicht beteiligen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2015
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Die Privatschule kostet 50-70 eur und ist eine Ganztagsschule... Die normale schule wäre mit hortgebühr ca. Ebenfalls über 50 eur.
Müssten er sich am hort beteiligen?
Wie sieht es mit den anderen kosten aus? Klassenfahrt, musikschule?
Ich habe zum Vater so gut wie keinen Kontakt. Es interessiert ihn nichts also kann ich auch nichts besprechen!
von
Vernel
am 30.01.2015, 09:23