Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindesunterhalt

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. des Unterhaltes für meine Tochter - bisher hat der Kindsvater ( zu dem wir keinen Kontakt haben,da er das nicht will!) immer pünktlich Unterhalt gezahlt. Allerdings war er bisher in einer Firma angestellt, doch nun habe ich durch Zufall erfahren,dass er sich selbstständig gemacht hat................und nun mache ich mir schon ein wenig Sorgen,wie das dann in Zukunft mit dem Unterhalt laufen wird !?! Können Sie mir da vielleicht ein wenig zu sagen; ich meine, wonach errechnet sich in Zukunft die Höhe des Unterhaltes - denn das Einkommen wird ja mit Sicherheit gerade jetzt am Anfang der Selbstständigkeit nicht gerade hoch sein !??!?! Besteht womöglich auch die Gefahr, dass ich einen Teil des Unterhaltes von diesem Monat wieder zurückzahlen muss ?? Ich mache mir wie gesagt, jetzt schon ein paar Gedanken -zumal ich ehrlich gesagt, auf den Unterhalt angewiesen bin............ Vielen Dank schonmal für ihre Hilfe, mfG Kiara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, erst mal abwaretn, ob er weiter zahlt. Und dann herausfinden (bei der alten Firma), wer gekündigt hat. Wenn er weniger verdient ohne es verschuldet zu haben muss er weniger zahlen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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zurückzahlen wirst du vermutlich nicht müssen, allerdings kann es schon sein, daß er in zukunft weniger oder auch gar nicht zahlen kann/muß. entscheidend ist sein steuerbescheid für die berechnung. da er aber bis dato zuverlässig gezahlt hat, hoffe mal, daß alles weiterläuft. wenn er gar nicht zahlt/zahlen kann, kannst du unterhaltsvorschuss beantragen.


Mitglied inaktiv

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Ich glaube, wenn er sich freiwillig, also nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus, selbstständig gemacht hat, muss er auf jeden Fall den bisherigen Unterhalt weiterzahlen. Soweit ich weiß, darf ein Unterhaltszahler sein Einkommen nicht mutwillig verringern. Sonst könnten ja alle "Zahlväter" auf die Idee kommen, nur noch halbtags zu arbeiten oder sich schlechter bezahlte Jobs zu suchen oder als Hausmann auf Kosten ihrer neuen Partnerin zu leben;-) Hast Du einen Unterhaltstitel? Dann bist Du ja sowieso auf der sicheren Seite :)


Mitglied inaktiv

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was ist dann aber im falle der selbstständigkeit, wenn er tatsächlich nicht KANN? den rest kenne ich auch so, man darf offiziell noch nicht mal auf gehalt verzichten, um seiner firma im angestelltenverhältnis, zu helfen.... aber wo nix is???


Mitglied inaktiv

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Hi;-) Ich meine, dass das mit der Erwerbsobliegenheit IMMER bei "selbstverschuldeter" Einkommensminderung zutrifft...es gibt inzwischen doch sogar Urteile betr. Hausmänner, die mit ihrer "Neuen" eine neue Familie gegründet und Elternzeit genommen haben, weil sie meinten, sich dadurch der Unterhaltspflicht für ihre "Altlasten" zu entledigen...Pustekuchen, die mussten weiterzahlen...das würde im hier vorliegenden Fall m. E. sogar schlimmstenfalls bedeuten, dass der Gute sein neugegründetes Gewerbe wieder abmelden und sich schnellstmöglich Arbeit suchen muss (und bis dahin Nebenjobs uns.) ?! Liebe Grüsse :)


Mitglied inaktiv

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Ich meine sogar, wenn sie einen Titel hat, dann läuft der nichtgezahlte Unterhalt in Form von Schulden auf, und sobald er wieder verdient, darf er nachzahlen...


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