Piefke71
Hallo liebe Eltern Ich bin ein Vater von 3 Kindern. Das älteste Kind (meine 13 jährige Tochter) wohnt bei Ihrer Mutter. Die anderen 2( Sohn 5j und Tochter 1,5 j) wohnen bei uns zuhause. Meine Frau und ich haben geheiratet. Mit der Frau, mit der ich die Tochter habe war ich nur zusammen. Seit 2008 bin berentet und bekomme nur eine bescheiden Rente von 750 euro. Vom Jugendamt aus brauchte ich keinen Unterhalt an meine Tochter bezahlen, da mein Einkommen zu gering ist. Meine Frau und ich haben aber trotzdem jeden Monat 150 Euro Unterhalt bezahlt. Nun da wir inzwischen ja selber noch 2 Kinder bekommen haben ist das Einkommen geringer geworden. ( Tagesmutter und Kindergarten,Sport für den Sohn) Verkürzt arbeiten. Wir würden das Unhalt an meine 13 j Tochter gerne kürzen, da die Mutter selbst gut verdiehnt und in einer festen Partnerschaft lebt. Frage: Wird das Gehalt meiner Ehefrau bei der Unterhaltstabelle angerechnet oder nicht. Die Mitarbeiter vom Jugendamt meinten immer das nur mein Einkommen entscheidend ist. Wir sind deshalb verunsichert und brauchen euren Rat. mfg
Hallo, nein, wird nicht Lieeb Grüße Nb
Pamo
Nur dein Einkommen zählt. Deine Frau ist gegenüber der 13-jährigen nicht unterhaltspflichtig. Aber du wirst dir von deiner Teenie-Tochter in Zukunft vielleicht die folgenden Fragen stellen lassen müssen und evtl fallen die Antworten schwer: - Warum bekommt Papa noch mehr Kinder, wenn er bereits für das Erste nicht den Mindestunterhalt zahlen kann? - Warum fallen Kita- und Tagesmutterkosten an, wenn der Papa berentet ist und Zeit hätte, die Halbgeschwister selbst zu betreuen? - Falls Papa jobben kann und seine Rente damit aufbessert, warum kann er das nicht auch tun, um seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit nachzugehen? (mir brauchst du die Fragen nicht zu beantworten)
Mitglied inaktiv
Der Ehepartner kann aber gegenüber seinem Ehegatten unterhaltspflichtig sein, so zu sagen Taschengeld :-) Dies könnte dazu führen, dass der Unterhaltspflichtige wieder solvent genug ist, um für sein Kind zahlen zu können :-) Kommt in der Praxis z.B. von Amtswegen vor, wenn Kind und Elternteil in den ALG II Bezug rutschen und der Unterhaltspflichtige wieder verheiratet ist aber nicht genug verdient, dann wird auch geschaut wie der neue Ehepartner verdient. Gibt's bestimmt auch auf eigene Initiative. Nur weil die Frau jetzt einen Partner hat und selbst gut verdient erlischt ja ihr Anspruch nicht...
Sternenschnuppe
Wurde mir fix als Einkommen angerechnet als mein Großer in den Kindergarten kam und sie das Einkommen meines Mannes wissen wollten, der nicht der leibliche Vater des Großen ist. Fragt sich jedoch ab da bei drei Unterhaltsberechtigten überhaupt was über bleibt.
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