Mitglied inaktiv
Hallo! Folgende Frage: Der Vater meines Kindes (5)schuldet seit einem halben Jahr Kindesunterhalt, er zahlt mal nix oder einfach weniger. Aber weder Jugendamt noch ANwalt sehen sich im Stande was zu tun NUR weil ich keine Ahnung habe bei welcher Hausbank er ist(zwecks Kontenpfändung). Es steht nicht auf dem Kontoauszug und von der Sparkasse bekomme ich auch keine Auskunft wo das Geld herkommt. Er teilt es mir auch nicht freiwillig mit. Er sagt, er könne angeblich nicht mehr zahlen (Geschäfte laufen schlecht), bewohnt aber allein eine top ausgestatte Wohnung mit 100 qm und fährt 3 mal im Jahr in den Urlaub. Ich selbst bin arbeitslos und bin dringend auf das Geld angewiesen. Hat jemand vielleicht noch einen guten Tip, wie wir an das Geld kommen sollen?? Bin inzwischen völlig ratlos!! Gruß Claudia....bin dankbar für jeden TIP
Hallo, bitte lesen Sie die HInweise. Wenn Sie anwaltlich vertreten sind darf ich nichts sagen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
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Mitglied inaktiv
Hallo! Hast Du denn kein Firmenbriefpapier von ihm? Dort müßte zumindest eine Kontoverbindung angegeben sein. Warum schickt Dein Anwalt nicht einfach den Gerichtsvollzieher zwecks Wohnungsgegenständen-, Taschenpfändung etc. los? Warum muß es gleich eine Kontopfändung sein? Bei Pfändungen gilt als A und O soviele Informationen über das Guthaben sammeln wie irgend möglich. Eigenen Pkw kann man in bestimmten Fällen auch pfänden. Allein die Tatsache, dass er bisher dreimal im Jahr in Urlaub fuhr, hilft Dir hier recht wenig weiter. Vielleicht hat er zur Zt. wirklich einen finanziellen Engpaß, dann hilft Dir natürlich auch eine Pfändung nichts. Im Gegenteil, jeder Vorgang kostet Geld! Und wenn er ins Leere geht, tut es umso mehr weh. Gruß zwergiee
Mitglied inaktiv
...im übrigen kann man auch Lebensversicherungen etc. pfänden, vielleicht hast Du hier noch Informationen, die Dir helfen können?
Mitglied inaktiv
Hallo Daniela! Danke erstmal für Deine Antwort. Leider sind das alles Daten, die man ja nicht so leicht bekommt. Habe schon Recherche im Internet betrieben aber ohne Erfolg...jedenfalls nicht über wichtige Daten. Einen Firmenbrief habe ich leider auch nicht...bzw nur einen alten, er hat inzwischen die Bank gewechselt :-(. Der Urlaub (da ist er auch im Moment wieder)und die Riesenwohnung sind leider meine einzigsten Anhaltspunkte. Und wenn mann in den Urlaub fahren kann, könnte man auch Unterhalt zahlen, oder ? Was seine Ausstattung in der Wohnung betrifft, dabüber weiß ich leider auch nix.Also scheint mir das noch abwegiger. Aber Geld muß da sein. Gruß Claudia
Mitglied inaktiv
Hallo Claudia! Dann bleibt Dir zunächst nur die Möglichkeit über den Anwalt den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Wenn dieser eine Pfandlosigkeitsbescheinigung ausstellt kann ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gestellt werden. Dort muß Dein "Ehegatte" alle Informationen preis geben, wie Bankverbindung, Lebensversicherungen, Bausparverträge etc. Ich glaube nur, dass er es bis zu diesem Schritt nicht kommen läßt und wieder zahlen wird, denn eine e.V. bedeutet sein Aus für seine Selbständigkeit. Also bleib dran und tritt ihm auf die Füsse. Zwar kostet die Beauftragung Dich einiges, aber wenn er wirklich so abgebrüht ist, hat er es nicht anders verdient. Viel Glück und viele Grüße Daniela
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