Mitglied inaktiv
hallo ich bin seit jahren geschieden und habe immer wieder probleme mit der zahlweise des KU von meinen exmann.die letzen drei monate hat er sehr verspätet gezahlt. erst zum 20.des monats.deshalb habe ich meinen anwalt einschaltet der ihn aufgefordert hat zu zahlen und die inanspruchnahme dessen. er hat nur den KU gezahlt die anwaltskosten jedoch nicht.die muss ich nun tragen (90 euro) habe aber selber kein einkommen ausser KU und kindergeld.ich habe doch keine schuld das er zu spät überweist und soll das auch noch zahlen?muss ich das tun?bzw wenn ich die erstmal zahle, kann ich mir das geld wiederholen? meine zweite frage: nun ist mein großes kind 12 jahre geworden somit greift ja die 3 . stufe der DT.mein kleineres kind ist 10 jahre.bisher hat er 2x unterhalt nach der 2. stufe bezahlt.es ist nun eine differenz in den letzten 3 monaten aufgelaufen von 195,.. euro.das geld ist für mich sehr viel.wo klage ich es denn ein?ich weiss nicht wo der Kindsvater arbeitet zu mindest offiziell nicht. habe durch internet recherche jedoch was gefunden.wem teile ich das mit? danke für eure antworten. lgtina
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Liebe Grüsse, NB
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