Guten Tag Frau Bader,
meine 17-jährige Tochter ist anfang Juni zu meinem Ex-Mann gezogen.
Nun möchte mein Ex-Mann wissen, wie ich mir das mit dem Unterhalt vorstelle.
Ich selber bin in zweiter Ehe verheiratet und habe aus dieser Ehe zwei kleine Kinder. Außerdem bin ich Teilzeit-berufstätig.
Nun würde ich mich gerne von einem Anwalt beraten lassen zu welchen Zahlungen ich verpflichtet wäre.
Können Sie mir in etwa sagen, wieviel mich eine solche Beratung kosten würde?
Gibt es diesen "Berechtigungsschein für eine kostenlose Beratung" noch?
Vielen Dank!
von
zwerg09
am 25.06.2013, 22:07
Antwort auf:
Kindesunterhalt - Kosten für anwaltliche Beratung?
Hallo,
ja, den beratungshilfeschein kann man beim Amtsgericht beantragen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2013
Antwort auf:
Kindesunterhalt - Kosten für anwaltliche Beratung?
Hallo man kann zum amtgericht wenn man senig verdient und sich einen beratungsschein holen. Jetzt weiss ich nicht ob das Einkommen deines Mannes mit einfließt. Also ob dir der beratubgsschein zusteht. Was ich aber weiss das du gucken muss das du den uh aufbringen kannst. Man kann also auch verlangen das du mehr arbeitest. Wir genau so gehandhabt wie auch anders rum. Man kann sich den uh aber auch beim Jugendamt berechnen lassen
von
CKEL0410
am 25.06.2013, 22:35
Antwort auf:
Kindesunterhalt - Kosten für anwaltliche Beratung?
Du kannst in die Düsseldorfer Tabelle schauen und dem Ex vorschlagen, dass du den betreffenden Betrag zahlst.
Du kannst zum Jugendamt gehen und den Unterhalt dort ausrechnen lassen.
Du kannst den Unterhalt von einem Anwalt ausrechnen lassen.
von
Pamo
am 26.06.2013, 09:18