Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesumgang.. Holen und Bringen wenn Eltern weit auseinander wohnen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindesumgang.. Holen und Bringen wenn Eltern weit auseinander wohnen?

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Ex-Mann und ich wohnen in etwa 600 km Entfernung. Unser gemeinsamer Sohn (10 Jahre) kann seinen Vater daher meist nur in den Oster-, Sommer und Weihnachtsferien besuchen. Bisher konnten wir es meistens so regeln das wir entweder gerade auch zu Besuch in der Gegend waren oder gerade jemand aus meiner Familie von da bei uns zu Besuch war und mein Ex-Mann sich somit einen Teil der Strecke sparen konnte, da er gebracht oder von uns mitgenommen wurde. Mein Ex-Mann setzt jedes mal voraus das wir uns in die Hol und Bring Dienste rein teilen, so das jeder eine Strecke zu fahren hat, bzw. man sich auf der Hälfte trifft. Dies ist uns aber nicht immer möglich. Zur Zeit ist mein Sohn wieder im Urlaub bei ihm und seiner Familie. Eigentlich war geplant das wir ihn bringen und mein Ex-Mann ihn somit nicht holen muss, sonder nur wieder zurück bringen muss. Nun bin ich aber 6 Wochen vorm Entbindungstermin und mein Frauenarzt hat mir von so einer Fahrt abgeraten. Mein Ex-Mann musste unseren Sohn somit holen. Nach einem gerade erfolgtem Telefonat weigert er sich jetzt aber die ganze Strecke zu fahren? Kann mein Ex-Mann von uns verlangen das wir uns die Fahrtwege teilen bzw. einen Teil des Weges ganz übernehmen müssen? Mit freundlichen Grüßen


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Hallo Oha, eine doofe Situation. Eigentlich ist der Umgangsberechtigte dafür zuständig das Kind zu holen und zu bringen. Bei 600km könnte ! er Kosten dafür vom Unterhalt abziehen nach Antrag. Ist natürlich toll, wie ihr es bisher geregelt habt. Die Bahn bietet doch Kinderbetreuung an, wäre das eine Idee. 10 Jahre ist ja auch nicht mehr soooo klein, vielleicht kann der Sohn mit dem Zug fahren. Es sind jedoch nur ein paar Bahnhöfe die das anbieten, dass es diese Betreuung gibt, aber das lässt sich dann vom Weg her sicher leichter regeln. Wenn Du kurz vor ET bist ( alles gute dafür, wir sind auch in 6 Wochen fertig ) , dann könnte vielleicht Dein Partner ihn holen ?


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Hallo Panija, nein der kann ihn leider nicht holen, da er durch Bereitschaft in der Nähe sein muss. Mein Ex-Mann unterstellt uns jetzt das er das schon erwartet hatte und wir aus voller Boshaftigkeit, Absicht oder wie auch immer, ihm nicht entgegen kommen wollen. Mit dem Zug fahren möchte ich meinem Sohn nicht zumuten. Er ist Chronisch Krank... Morbus Chron und Streß kann auch ein Auslöser für erneute Schübe sein. Man muss ihn zwar dadurch nicht in Watte packen, aber ihn so kurzfristig in so eine Situation rein schubsen muss man ihn auch nicht. Ich halte ihn noch nicht reif dafür so eine Tour allein zu machen. Dir auch alles Gute :-) LG


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Hey Ne, dann würde ich das auch nicht machen. Puh, schwer. Klingt ja fast eher so, als wenn er da ein wenig Stress machen will. Kenne ich von der Ex meines Mannes. Seitdem ich schwanger bin und wir nun auch eine Familie werden dreht die auch am Rad ! Hm, irgendwie muss das Kind zurück. Vielleicht kannst Du ihm anbieten, dass ihr dann beim nächsten Mal beide Touren macht. Und ihm nochmal freundlich sagen, dass es schlicht und ergreifen daran liegt, dass Du die Strecke gesundheitlich nicht schaffst. Gibt es sonst jemanden, der den Kleinen holen kann ? Bin aber der Meinung dass es schon so ist, dass er eigentlich dafür zuständig ist ihn zu holen und auch zu bringen. Aber da nun drauf rumzuhacken bringt Euch ja auch nicht weiter und würde ihn wohl noch mehr reizen.


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ich mach das schon fast 4 Jahre mit, zwischen uns liegen 350 km, zeitweise waren es 600. Als es 600 waren, ist mein Sohn geflogen, betreut mit der Lufhansa, bezahlt natürlich von mir. Oft haben wir uns auch mit dem Auto auf halber Strecke getroffen, aber dass er ihn mal ganz holt und bringt, gibt es nicht. Langsam reicht es mir auch.


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~also rechtlich ist es nur dann sein problem wenn er nach der trennung so weit weg gezogen ist - ist aber die mutter 600km vom gemeinsamen wohnort weg gezogen ist der vater nicht allein für kosten etc verantwortlich!~


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