Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kinderzuschlag

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kinderzuschlag

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Hallo, möchte gerne Kinderzuschlag beantragen. Nun ist meine frage wir erziehungsgeld und der Unterhalt den der Kindsvater für das Kind zahlt als Einkommen mit angerechnet???? Wieviel darf mann denn verdienen??? Gruß Jessica


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hierzu habe ich was mit Link gefunden. Gruß, NB Ab Januar 2005 können gering verdienende Eltern Kinderzuschlag für minderjährige Kinder erhalten. Bis Ende vergangener Woche waren bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit erst 11.000 Anträge eingegangen. Nach Schätzungen sind aber rund 63.000 Eltern zum Bezug von Kinderzuschlag berechtigt. Je später der Antrag, desto später die Zahlung Wenn im Januar 2005 der neue Kinderzuschlag zusammen mit dem laufenden Kindergeld ausgezahlt werden soll, muss noch im Dezember 2004 über den Antrag entschieden und die Zahlung veranlasst werden. Wenn der Antrag erst im kommenden Januar gestellt wird, kann eine Zahlung in diesem Monat nicht mehr garantiert werden. Alle Familien einschließlich der allein erziehenden Elternteile, die derzeit aufgrund ihres geringen Einkommens und Vermögens wegen ihrer minderjährigen Kinder ergänzende Sozialhilfe erhalten, sollten vorsorglich umgehend den Kinderzuschlag bei ihrer örtlichen Familienkasse beantragen. Antragsvordrucke, Merkblatt und Nachweisunterlagen gibt es dort. Sie können auch über das Internet herunter geladen werden. Weiterführende Informationen: Externe Verlinkungen: www.familienkasse.de (http://www.familienkasse.de) Antragsvordrucke, Merblatt und Nachweisunterlagen zum Kinderzuschlag. |


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