Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderzuschlag und Kindergartenbeitrag.

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderzuschlag und Kindergartenbeitrag.

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da wir nun für unseren sohn den kindergartenbeitrag für diese jahr von kreis bezahl bekommen stellt sich nun die frage ob wir das bei kinderzuschlag angeben müssen? der kindergartenbeitrag ist aber in dem antrag auf kinderzuschlag NICHT mit angegeben bzw eingerechnet. wir bekommen auch nur alle 2-3 monate den zuschlag da mein mann einen nicht gleichbleibendes nettogehalt hat. danke schon mal für die antwort. Mandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vorsichtshalber angeben würde ich es, denke aber nicht, dass es von Relevanz ist. Liebe Grüsse, NB


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