Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderkrankengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderkrankengeld

Tina_1976

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Guten Tag Frau Bader, meine Schwester arbeitet nicht, ihr Mann arbeitet. Drei Kinder (5 J., 3 J., 2.J.). Oftmals alle drei Kinder krank sowie die Eltern. Vater geht zur Arbeit trotz Halskratzen und Erkältung, weil Zuwenig Tage Kind krank zur Verfügung stünden. Wie viele gibt es? Meine Schwester arbeitet ja nicht, kann ihr Mann diese nutzen? Welche Nachweise sind notwendig? Danke. VG Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html). Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. In der Praxis sieht eine Leitlinie der KKs dies aber vor. Die Höhe kann man hier berechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig. Liebe Grüsse, NB


basis

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Ich verstehe den Zusammenhang zwischen "Vater geht krank auf Arbeit" und "fehlende Kind-Krank-Tage" nicht. Wenn der Vater krank ist sollte ER sich krankschreiben lassen. Und wenn die Kinder gleichzeitig krank sind, dann hat sich die Frage nach Kind-Krank-Tagen erledigt, die braucht man dann ja nicht. Mich nervt es tierisch, wenn meine Kollegen krank auf Arbeit erscheinen. Schon mehrmals habe ich ihnen dann gesagt, sie sollen gefälligst nach Hause gehen und sich krankschreiben lassen. Sie gefährden die gesamte Belegschaft mit diesem falschen Ehrbewußtsein.


KielSprotte

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1. 10 Tage / Kind aber max. 25 Tage im Jahr 2. Da deine Schwester (Mutter der Kinder) nicht arbeitet, wird es schwer diese Tage zu nehmen, da es heißt "wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Pflege/Aufsicht übernehmen kann". Aber da die Mutter der Kinder daheim ist, fällt "Kind Krank" quasi weg. 3. Wenn deine Schwester gleichzeitig krank ist und deshalb nicht in der Lage, die Kinderbetreuung zu leisten, kann der Mann sich als "Haushaltshilfe" von der Arbeit befreien lassen und bekommt Geld von der Krankenkasse. 4. Wenn er selber krank ist, kann er sich krankschreiben lassen, da sehe ich den Zusammenhang zum Kind Krank nicht. 5. Die entsprechenden Atteste stellen die Kinderärzte (Blauer Schein) bzw. der Arzt deiner Schwester (Haushaltshilfe) aus. Diese Angaben beziehen sich auf eine "normale" gesetzliche Krankenversicherung, bei privaten sieht es anders aus.


Tina_1976

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Danke für die Antworten, sehr hilfreich und informativ insbesondere die zweite Antwort. Man(n) ist nicht krank, mein Männe ist leider auch so :-)


drosera

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Nun, der Mann hat wohl Geld über: meldet er sich Kind-krank anstatt krank, wenn er selbst krank ist, dann bekommt er doch nur das Krankengeld statt Lohnfortzahlung und darf dann evtl sogar noch Einkommenssteuer nachzahlen.


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