liene
Hallo Fr. Bader Mich beschäftigt gerade die Frage wie sich der Bezug verhält. Ich habe 3 Kinder. Nun ist es so, dass ich mich des öfteren selber bei meinen Kindern anstecke und nicht arbeiten kann. Nun war es so das ich 3 Wochen lang nicht arbeiten konnte und mein kleiner wurde im Anschluss direkt krank. Mit einer Woche kinderkranken- Geld. Zählt die " Krankschreibung " wie meine Krankschreibung also das ich nun insgesamt bereits in der 5. Woche krank gemeldet bin? Oder ist dies getrennt und ixh selber zähle nun als " gesund ". Und das ist getrennt ?( da ich ja komplett der Arbeit freibleibend müsste ) Ich frage daher da es leider oft passiert das alle 3 Kinder hintereinander krank werden und ich auch schon mal 3 Wochen fehlte- aufs Kind krankgeschrieben- . Dann wäre dies ja ein Fall fürs krankengeld ? ( wenn erst ich krank und dann alle Kinder bzw umgekehrt ) Das möchte ich verhindern. Ich habe leider bisher nix passendes gefunden. Herzlichen Dank für Ihre Mühe! Mfg
Hallo, Nein, das sind getrennte Sachverhalte. Liebe Grüße NB
cube
Nein, zählt nicht zusammen. Das eine ist DEINE Erkrankung mit AU - das andere sind die Erkrankungen der Kinder, die deine Betreuung notwendig machen. Du bekommst ja dann keine AU, sondern eine Bescheinigung darüber, dass deine Kinder krank sind.
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