roza_soza
Guten Tag, Laut meinem Arbeitgeber bekomme ich, wenn mein Kind in Quarantäne ist, kein Kinderkrankengeld sondern eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Ist das korrekt oder können in diesem Fall auch Kinderkrankentage genommen werden? Und macht es einen Unterschied ob das Kind als Kontaktperson oder aufgrund einer eigenen Infektion in Quarantäne ist? Danke
Hallo, Alle Eltern haben unabhängig vom Anspruch auf Kinderkrankengeld zusätzlich einen Anspruch nach § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz - bis zu zehn Wochen pro Elternteil, bis zu 20 Wochen bei Alleinerziehenden pro Jahr. Dieser Anspruch ruht, solange der Anspruch auf Kinderkrankengeld von einem Elternteil geltend gemacht wird. Der Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz gilt bis zum 19. März 2022. (Quelle: www.bmfsfj.de) Liebe Grüße NB
bellis123
War bei meinem Kind genauso, als es Kontaktperson war. Laut unserem Steuerbüro kann kein "kindkrank" genommen werden in diesem Fall. Gibt halt leider weniger Geld.
luvi
Hallo, Ich bin auch grad dabei, mich darüber zu informieren. Ich habe es so verstanden, dass man das über die Kind krank-Tage regeln kann, da diese aufgrund von Corona dein Kind nicht betreuen kann. Es gibt auf den Homepages der Krankenkassen Infos und Vordrucke dazu. LG luvi
roza_soza
Ich hab nochmal bei der Krankenkasse nachgefragt (darauf hätte ich auch gleich kommen können) und dort hieß es, ich könne das Kinderkrankengeld auch bekomme, wenn mein Kind aufgrund von Quarantäne nicht in die Schule/Kita darf, weil eben pandemiebedingt.
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