Mamivomkind
Sehr geehrte Frau Bader, Seit dem 16.03.2019 befinde ich mich im Mutterschutz, davor BV. Mein AG zahlt mir einen vertraglichen festgehaltenen Kindergartenzuschuss. Heute kam meine Lohnberechnung für März. Der Kindergartenzuschuss wurde bis zum 15.03.2019 berechnet, ab da nur Mutterschaftsgeld AG und KK. Ist das so richtig? Ich dachte mal gelesen zu haben, das trotz Mutterschutz der Kindergartenzuschuss weiter gezahlt werden muss damit im Elterngeld deswegen keine Nachteile entstehen? Ich hoffe Sie können mir eine gute Antwort geben. Vielleicht auch wo es davon schon mal ein Urteil mit Paragraphen gab? LG Monique
Hallo, mit dem Elterngeld hat das nicht zu tun. Wenn es Ihnen vertraglich zugesichert ist, müssen Sie es auch im Mutterschutz weiter erhalten. Liebe Grüße NB
Felica
Sobald du im Mutterschutz bist hast du eh keine Nachteile mehr beim EG. Weil Mutterschutzzeiten ausgeklammert werden.
Dojii
Ist der KitA-Zuschuss nicht eh steuerfrei? Dann wird der beim Elterngeld ohnehin nicht berücksichtigt,
Mamivomkind
Frau Bader, ist das dann auch Paragraph 14 MuschG.Abs.1 und 2? Soll ich das dann mit dem Paragraphen so meinem AG mitteilen? Das er das bis zum Ende des Mutterschutz zu zahlen hat?
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