Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartenplatz

Erdbeere1979

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Guten Morgen, zu den Kindergartenplätzen habe ich eine Frage. Anfang nächstes Jahr fange ich stundenweise wieder an zu arbeiten. Meine Tochter ist dann 1 Jahr und 3 Monate. Ich möchte sie daher auch nicht mehr als 5 Stunden am Tag abgeben. Die Kindergärten, wo wir uns vorgestellt haben, bieten aber nur 35 und 45 Stunden an. Darunter würde es nicht gehen. Oder ich hole meine Tochter früher ab und muss aber trotzdem die restlichen Stunden bezahlen. Ist das so rechtens? Und wie ist das neue Gesetzt, ab 2013 steht uns doch ein Kita Platz zu. Was, wenn die beiden einzigen Kitas hier im Ort, die U2 Betreuung anbieten uns ablehnen? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf einen Platz. Aber nicht auf einen bestimmten Platz. Man kann eher abholen, muss aber trotzdem zahlen liebe Grüsse, NB


peekaboo

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Absprache früher abholen konnten aber trotzdem den vollen Betrag zahlen mußten. Später wurde es dann so geändert, das das Kind nur "ausnahmesweise" mal früher abgeholt werden durfte, da dies den Kindergartenablauf stört. WIr mußten das Kind auch immer bis zu einer bestimmten Zeit bringen, ansonsten mußte es daheim bleiben. Kita Platz: uns wurde mal gesagt, es steht zwar jedem Kind ein Platz zu, aber wenn es vor Ort keine Plätze gibt muß man halt auf Nachbarorte ausweichen. Vielleicht hilft Dir das ja ein bisserle weiter. LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Man bietet Dir doch einen Platz an - es ist nur nicht der den Du willst. Da ist 'der Staat' dann raus aus der Pflicht. Also er muss nicht Deine Wünsche dahingehend umsetzen. Du kannst aber, wenn Du es willst und eine findest, auch eine andere Kita wählen die den entsprechenden Betreuungsumpfang bietet. LG Sabine


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