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Mein Erziehungsurlaub endet zum 30.04.11 und ich kann in meinem alten Beruf wieder einsteigen da ich einen unbefristeten Vertrag habe.Nun wurde mir jetzt schon gesagt das ich keinen Kindergartenplatz bekomme,da die Kindergärten voll sind,sondern erst nach den Sommerferien.Meine große Tochter hat einen halben Platz bis mittag,auch für sie bekomme ich keinen Essensplatz.Wie ist das rechtlich geregelt,muß ich jetzt meinen Job an den Nagel hängen oder kann der Arbeitgeber mich bis September frei stellen?
Hallo, wenn das Kind 3 ist, besteht ein rechtlicher Anspruch auf einen Platz Liebe Grüsse, NB
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Hallo Wie alt ist denn Dein Kind ?
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Meine große Tochter ist 5 und der Zwerg wird 3 wenn mein Erziehungsurlaub zu ende ist,also im April 2011.
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Ich frage, weil es in den meisten Bundesländern ja erst einen rechtlichen Anspruch ab drei gibt. Aber der Wechsel ist ja nunmal meist zu den großen Ferien, wenn die Schulkinder weggehen. Von daher...... Wenn es bei Euch finanziell geht, dann würde ich versuchen das mit dem AG zu klären, aber da stellt sich die Frage der Krankenversicherung, weil die Erziehungszeit ja zuende ist und Du dann nicht mehr beitragsfrei versichert bist. Allerdings habt ihr auch noch eine Weile Zeit um z.B. eine Tagesmutter zu finden, die die Zeit dann überbrückt. Das Jugendamt hat da ganze Mappen mit deren Profilen, wo man schon viel sehen kann. Wo, wieviele Kinder, wieviele eigene., Haus oder nicht, Tiere etc. So haben wir unsere damals gefunden und waren sehr zufrieden bis er den Krippenplatz hatte. Und die Eingewöhnung kannst Du in aller Ruhe machen, weil Du dann ja noch nicht arbeitest vielleicht ?
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Unbedingt schriftlich deinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz beim Jugendamt geltend machen. Am besten selber mit dem/der AmtsleiterIN sprechen und die Probleme besprechen. Dann hast du evtl. noch Cance auf einen Überhangplatz. Du hast aber nur auf einen normalen Platz anspruch nicht auf einen Übermittagsplatz und leider auch nicht auf einen bestimmten Kindergarten. LG Silke
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