Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartenplatz

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, unsere große Tochter geht bei uns im Dorf in den Kindergarten. Wir haben uns dazu entschieden, sie nicht grundsätzlich an Aktivitäten außerhalb des Kindergartens teilnehmen zu lassen, sondern möchten individuell darüber entscheiden. Da wir dem Kindergarten keine "Generalvollmacht" gegeben haben, drohen sie uns nun unser zweites Kind unter diesen Voraussetzungen nicht aufzunehmen. Da es der einzige Kiga im Ort ist müssten wir dann die Kleine in einem anderen Ort unterbringen. Kann der Kiga einfach diese Entscheidung treffen? Haben wir Anspruch auf einen Kigaplatz im Ort? Können wir den Vertrag für unsere Große fristlos kündigen, wenn sie sich weigern unser zweites Kind aufzunehmen, da wir ja sonst täglich zwei Kigas abklappern müssen? Vielen Dank Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kann mir nicht vorstellen (schon wegen der Haftung) das der KiGa irgend etwas mit den Kindern macht, was die Eltern nicht wollen. Ich sehe Ihr Problem nicht wirklich. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Da gibt es eigentlich nur entweder oder !Entweder Ihr seid mit den Richtlinien des KiGa einverstanden oder Ihr müßt Euer Kind(Kinder)woanders unterbringen ! Es können schließlich nicht alle Eltern irgendwelche Ansprüche stellen ! Es gibt zwar irgendwie ein Gesetz das der Weg zum KiGa nicht länger als glaub ich 20 Minuten Fußweg sein darf aber dann muß man auch das nehmen was man bekommt !


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