Mitglied inaktiv
Hallo! Letzte Woche liefen bei uns im Ort die Anmeldungen für die Kindergärten. Wir wohnen in NRW, und meine Tochter wird am 16.05.2002 3 Jahre alt. Nun hatte man uns bei der Anmeldung nicht allzuviel Hoffnung gemacht, da noch etliche Kinder auf der Warteliste stehen. Es heißt, ab Mai-geborenen haben ganz schlechte Karten. Deshalb wollte ich meine Tochter in weiteren Kindergärten anmelden, doch dort hatte man mich gleich verwiesen, mit dem Hinweis, ich gehöre nicht zu deren Bezirk. Nun bin ich also voll auf den einen Kindergarten bei uns um die Ecke angewiesen. Was kann ich unternehmen, wenn wir keinen Platz bekommen sollten, wo wir doch laut Gesetz einen Rechtsanspruch darauf haben. Soll ich jetzt schon aktiv werden, oder soll ich erst die Absage abwarten??? An wen kann man sich da wenden??? Ich habe mich schon soweit schlau gemacht, daß auf jeden Fall ein Rechtsanspruch besteht, aber welche rechtlichen Mittel kann ich anwenden??? Viele liebe Grüße Angela
Liebe Angela, lassen Sie sich von den einzelnen KiGä die Satzungen vorlegen. In diesen steht, nach welchen Kriterien welches Kind genommen wird. Treten Sie energisch auf-das hat schon vielen geholfen. Gruß, NB
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