Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich benötige Ihre fachliche Meinung. Heute habe ich mein Kind aus dem Kindergarten abgeholt und eine Tüte mit verschmutzter Wäsche von meinem Kind am Haken gesehen. Da es mein Kind ab und zu nicht rechtzeitig auf die Toilette schafft (abgelenkt durch zu viel Rennen und Spielen) dachte ich mir erst nichts dabei. Ich war etwas überrascht, als die Erzieherin mir beiläufig erzählte, dass das Malheur während der Mittagsruhe passiert sei. Ich hatte gar nicht richtig geschaltet.. Die Kleidung, die ich zuhause ausgepackt hatte, war komplett durchnässt (Hose, Shirt).. Zuhause habe ich von meinem Kind erzählt bekommen, dass es den Kindern während der Mittagsruhe von den Erzieherinnen verboten sei, auf die Toilette zu gehen. Mein Kind hatte sich gemeldet und hatte die Antwort bekommen, dass das während der Mittagsruhe verboten sei (ca. 13-14 Uhr). Daraufhin habe es angefangen zu weinen, was wiederum ein Kleinstkind geweckt hatte - die alleinige Erzieherin im Raum hatte sich wohl dann erst um dieses Kleinstkind gekümmert.. während dieser Zeit hatte sich mein Kind dann wohl komplett eingenässt. (wann es neue Kleidung gab, daran konnte es sich nicht mehr erinnern). Mein Kind ist fast 4 Jahre und sagt nun, dass es Angst vor der Mittagsruhe hat (anscheinend war es auch vor der Mittagsruhe auf der Toilette). Ich bin über das Verhalten des Kindergartens entsetzt und empört. Wie sehen Sie diese Situation rechtlich? Ich werde morgen das Gespräch mit der Gruppenleiterin suchen - habe aber die Befürchtung (auch aus anderen Elternerfahrungen) dass das Toilettenverbot eingeführt wurde, um "Massenwanderungen" zu verhindern (persönlich halte ich diese Befürchtungen um alte Ängste). Vielen Dank im Voraus.
Hallo, sollte es wirklich so gewesen sein (ich würde Rücksprache nehmen), müssen Sie mit der KiGa-Leitung u dann evtl. mit dem Träger reden. Das das Kinder in dem Alter nicht können können, müsste jedem einleuchten. Ich glaube sogar mein 10jähriger würde ganz furchtbar dringend müssen, wenn ich ihm sagen würde, er darf jetzt 1 Std nicht zur Toilette gehen. Das verstößt ach gegen die Grundrechte - damit kommt der KiGa nicht durch. Liebe Grüße NB
HeyDu!
Frau Bäder wird bis morgen Vormittag noch nicht geantwortet haben. Daher meine Gedanken... Gespräch suchen kann kein Schaden sein. Allerdings empfehle ich fragend zu formulieren und nicht behauptend. Kinder mit 4 Jahren haben ja oft eine andere Wahrnehmung wie Erwachsene. Was soll man letztlich rechtlich einschätzen? Man war nicht dabei. Schaden im Sinne von Schadenersatz ist außer Wäsche in der Waschmaschine nicht entstanden. Man kann die Thematik im Gesprächsprotokoll festhalten, letztlich bleibt aber leider nur: Vertrauen oder wechsel der Einrichtung. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum das Kind in dem Alter nicht einfach zur Toilette gegangen ist...
cube
Würde auch so vorgehen, dass ich erst mal unverbindlich fragen, was denn da los war, wo Kind doch sonst trocken ist. Evt. war es eben doch ein bisschen anders, als Kind das so wahrgenommen hat. Sollte es aber tatsächlich genau so gewesen sein, würde ich mir das verbitten. Ein Kind, das zur Toilette gehen will, nicht gehen zu lassen so dass es sich einnässen muss, ist demütigend und geht einfach gar nicht! Und ein 4-jähriges Kind wird sich eben nicht einfach so eines Verbotes einer Erzieherin widersetzen und dennoch gehen.
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