Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergarten enthält essen vor

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergarten enthält essen vor

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, In unserem Kindergarten müssen wir das Essen selbst bei einem externen caterer bestellen und bezahlen.. Man darf das Kind nur länger als 12.00 Uhr im Kindergarten lassen,wenn man das Essen von diesem caterer bestellt, egal was auf dem Speiseplan steht.Selbst mitgebrachte brotboxen zum Mittagessen sind nicht erlaubt. Weiterhin bekommen die Kinder nur dann Nachspeise, wenn Sie eine fest vorgegebene probierportion des hauptgerichts aufessen. wenn man diese probierportion isst, bekommt auch eine kleine probier Portion Nachtisch. Den vollen Nachtisch bekommt man nur, wenn man auch einen ganzen Teller hauptgericht auf isst. Ist sowas rechtens? Wir haben beim caterer den Preis für Haupt und Nachspeise bezahlt. Und mein Kind schafft es bei bestimmten Mahlzeiten einfach nicht, die fest vorgegebene probierportion aufzuessen, z.b. bei Brokkoli Auflauf. An solchen Tagen bekommt mein Kind dann gar nichts zum Mittagessen.erst um 14 Uhr dreißig Uhr nach dem Mittagsschlaf darf es sich was aus seiner Brotbox nehmen. Die 4, 30 € vom caterer bezahlen wir in solchen Fällen natürlich trotzdem. Ich bin damit nicht einverstanden. Bei uns zu Hause bedeutet probieren eine gabel zu essen und wenn es nicht schmeckt, muss man auch nicht weiter essen. Und ich bin machtlos, da ich berufstätig bin und mein Kind bis 16 Uhr im Kindergarten bleiben muss. Ich muss also regelmäßig für 4,30 € eine Mahlzeit bestellen, die mein Kind nicht isst. Und der Nachtisch wird weggeworfen. Mein Kind muss bis 14 Uhr dreißig Uhr hungern...Was kann man tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das grundlegende Prinzip halte ich für zulässig (Pflicht, am Essern teilzunehmen). Dies wegen dem Gemeinschaftsgedanken. Diskutieren kann man über die Regelung des Nachtisches. Sinn wird hier sein, dass die Kinder u U nur den (auch sättigenden) süssen Nachtisch essen. Zu Hause gibt es (zumindest bei uns) auch keinen Nachtisch, wenn man keine Hauptspeise gegessen hat. Wegen des pädagogischen Gedankens halte ich dies deshalb auch für zulässig (keine Willkür). Es ist doch auch bei einem Caterer nicht so, dass es dort häufig Essen gibt, dass Kinder nicht mögen. Ich denke also nicht, dass die Kinder regelmäßig hungern müssen. Liebe Grüße NB


mellomania

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also dass die kinder nur essen vom caterer bekommen und nix eigenes war bei uns auch. das hat einfach mit gemeinschaft zu tun. überleg mal, 29 kinder haben ne box dabei. das ist für die erzieher nicht händelbar. hier ist es aber so, dass nicht pro kind eine portion kommt sondern ein große für alle und jeder nimmt sich was er möchte. bringt der caterer echt zwei sachen pro kind? was sagt die kindergartenleitung dazu? elternbeirat? hattet ihr schon das gespräch gesucht? haben andre eltern die gleichen anliegen?


Mitglied inaktiv

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Es gibt sehr viele Eltern,die ähnlich wie ich unzufrieden sind. Wir haben das Gespräch mit den Erzieherinnen gesucht, ohne Erfolg. Der Elternbeirat teilt leider die Meinung der KindergartenLeitung, die haben scheinbar alle Kinder,die gut essen... Mein Kind ist leider sehr knatschig beim Essen und hat teilweise schon nach einer einzigen Probiergabel wieder erbrochen, ist also keine Einbildung


mellomania

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problem ist, mal rein die kosten betrachtet, du bestellst, der caterer liefert. was danach passiert ist nicht in der verantwortung des kigas oder caterers. die leistung ist erbracht. hört sich blöd an, ist aber so. hier ist auch mal was dabei was die kinder nicht mögen. da gibt es beim bestellen keine wahl. die küche bereitet über 2000 essen täglich zu. da müssen wir auch durch. ob es da eine rechtliche grundlage gibt weiß ich nicht. was den nachtisch betrifft finde ich die regelung nicht gut. denn wie oben geschrieben, du bestellst, bezahlst und es wird geliefert. und wenn das kind eben den hauptgang nicht mag dann muss es den nachtisch erhalten. die idee, erstmal vom richtigen essen zu probieren um danach süsßes zu essen finde ich im grundsatz gut. ist hier bei uns zuhause nicht anders.


Lelo317

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Hast du mal nachgesehen, was im Vertrag dazu steht? Ist wahrscheinlich für die rein juristische Seite relevant.


Mitglied inaktiv

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Vielleicht besprichst du die ganzen Probleme mal mit der Kindergartenleitung? Das sind eher Erziehungsfragen als juristische Fragen. - Ist das Essen so schlecht, dass man es partout nicht essen kann? - Was hat das Kind, dass es so viele Hauptgänge nicht essen *kann*? Oder verwöhnt? - Woraus besteht die Nachspeise - welche gesundheitliche Folgen hätte das tägliche nur-Nachtisch-Essen? - Welche erzieherischen Konsequenzen hätte es für die Einrichtung, wenn ein Kind aus der Reihe tanzt und den Hauptgang verweigert, und dafür Nachtisch ißt? - Warum erwartest du, dass die Regeln eurer Familie auch in der Einrichtung gelten müssen? Ich fände es ehrlich gesagt nicht schlimm, wenn man 2,5 Std. nichts bekommt, wenn anscheinend der Hunger nicht ausreicht, um den Hauptgang zu essen. Wir hatten zu Hause immer so einen Spruch, etwa in diesem Sinne: Wer Hunger hat, dem schmeckt (fast) alles. Wer wirklich Heißhunger hat (meist nach schwerer körperlicher Betätigung an der frischen Luft), dem schmeckt tatsächlich alles nochmal so gut als sonst.


HeyDu!

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Rein rechtlich sind Probierklekse, welche die Kinder essen müssen, nicht erlaubt. Die Kinder dürfen selbst entscheiden was sie auf dem Teller haben möchten. Die Kindergärtner sind angehalten, das Essen dem Kind schmackhaft zu machen und darauf zu achten, dass jedes Kind etwas isst. Die Zeiten wo man Kinder zum Essen zwang bis sie erbrochen haben und dann zwang das Erbrochene zu essen, sind ja nun hoffentlich vorbei. Heißt, wenn das Kind nur Nachtisch möchte, dann ist das so. Müssen sich Erzieher und Eltern eben ins Zeug legen und das Kind überzeugen. (Ob überzeugen oder zwingen/ nötigen ist ein großer Unterschied.) Ich halte die Auffassung und Verfahrensweise des Kindergartens für unrechtmäßig.


emilie.d.

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Bescheinigung vom Kinderarzt ausstellen lassen. Das wäre die einfachste Lösung. Ansonsten kannst Du Dich an den Träger wenden. Ich find es persönlich auch unmöglich, habdhabt unser Kindergarten völlig anders. Man kann eigenes Essen mitgeben, Essen bestellen bzw. essen Kinder natürlich aus der Brotdose Restr, wenn Mittagessen nicht schmeckt. Das tut doch niemandem weh.


cube

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Das man das Essen auch bezahlen muss, wenn Kind davon nichts ist (egal, ob krank, nicht gemocht etc), ist normal. Der Caterer hat die Leistung erbracht und Anspruch auf Bezahlung. Das nur Essen vom Caterer und nichts eigenes mitgebracht werden soll, ist auch ok - hat was mit dem Konzept der Gemeinschaftlichkeit beim Essen zu tun. Manche KiGa´s erlauben eigenes Essen - dennoch muss bei über-Mittag-Betreuung dann das Essen oft mit bezahlt werden. Es gehört dann vertraglich zum Betreuungskonzept, das für alle gleich ist. Also auch der Nummer kommt ihr eher nicht raus. Aber: das andere ist die Vorgehensweise beim Essen. Das Kinder probieren sollen, ist ok. Denn die meisten Kinder würden sonst wohl auf Hauptspeisen verzichten, um dann nur vom Nachtisch zu essen. Da zu sagen, vom Hauptgericht muss bitte probiert werden, sonst auch kein Nachtisch ist ok. Ich denke, sehr viele Eltern machen das zu Hause ebenfalls so bzw. lassen ihr Kind wohl kaum hauptsächlich Nachtisch essen. Warum sollte man nun also im KiGa plötzlich auf rechtliche Feinheiten pochen, die zu Hause auch niemanden interessieren. Nur - Probieren heißt eben nicht, eine vorgegebene Menge auch aufzuessen. DAS ist zum Essen nötigen unter Androhung "sonst bekommst du keinen Nachtisch". Probieren kenne ich nur als einen Klecks auf der Gabel. IdR ist das Essen ja so angelegt (sollte es sein), das bei zB Nudeln mit Soße diese Dinge getrennt auf dem Tisch stehen. Oder bei Kartoffeln, Fisch, Gemüse. So kann Kind dann eben auch sagen, es isst nur Fisch & Gemüse, weil es Kartoffeln nicht mag. Das wäre vollkommen ok. Undja, es gibt natürlich auch Dinge wie Auflauf, da kann man nichts getrennt anbieten - kommt eben mal vor. Du schreibst, viele Eltern sind nicht einverstanden mit dem Vorgehen. Der Elternbeirat ist eine Vertretung der Elternschaft - es interessiert sozusagen nicht, was diese einzelnen Eltern denken, wenn eine größere Anzahl der gesamten Elternschaft ein Problem mit dem Essen hat. Natürlich soll der Elternbeirat auch vermitteln und Kompromisse finden - aber er muss/soll doch eigentlich die Anliegen der Eltern vertreten. Ich würde mit den anderen Eltern da sprechen und erst mal dem Elternrat Druck machen das es nicht darum geht, das diese ihre Meinung vertreten, sondern EUCH. Stellen die sich quer, würde ich mich gemeinsam! an die Leitung wenden und dann an den Träger. Was ich aber nicht machen würde: das alles begründen mit "mein Kind ist eh ein mäkeliger Esser". Das wäre eine Steilvorlage dafür, dass der Kiga ja nun nichts dafür kann, das euer Kind da so schwierig ist. Es ist meistens sogar eher so, das gerade die mäkeligen Esser in der Gemeinschaft ganz viele Dinge essen, die zu Hause bäh!! sind, weil die Eltern da etwas zu viel Rücksicht nehmen und Extrawürste kochen.


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