Mitglied inaktiv
Hallo! Ich hab da mal eine Frage - vielleicht kann mir da ja jemand helfen??? Ich bekomme vorauss. im Feb.05 mein 2. Kind, bin unverheiratet, lebe aber mit meinem Freund in "eheähnlichem" Verhältnis. Unsere Tochter wird demnächst 2. Wie ist das jetzt wenn ich im Feb. in die Klinik muß? Muß mein Lebensgefährte dann Urlaub nehmen oder übernimmt die Krankenkasse den Verdienstausfall, falls ja welche (meine oder seine)? Von seinem Arbeitgeber wird es nicht gerne gesehen daß die Betriebskrankenkasse in Anspruch genommen wird; "Mann" "muß" dann zur Hälfte Urlaub nehmen. Vielen Dank für Eure Antworten und einen schönen Feiertag noch Luna
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Was spricht denn dagegen, daß der Kindsvater den normalen Urlaub nimmt? Schließlich sind die "Babyflitterwochen" unersetzlich!
Mitglied inaktiv
Dagegen spricht nix. Aber warum soll man den kostbaren Urlaub verschenken wenn es andere Möglichkeiten gibt. Die Arbeitgeber nutzen doch auch alle Möglichkeiten aus, die dann zu Lasten des kleinen Arbeitnehmers gehen! Oder sehe ich das falsch???? Grußi
Mitglied inaktiv
Genau diesen kostbaren Urlaub sollte er doch auch zu Hause bei Frau und neuem Kind verbringen - warum sollen denn andere dafür zahlen?
Mitglied inaktiv
Wenn Du mein Posting aufmerksam gelesen hättest, wüßtest Du, daß es um die Zeit meines Krankenhausaufenthalts geht. Aber ich möchte mich hier nicht weiter streiten, wünsche Dir alles Gute Luna
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