Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kinderbetreuung(kiga) vom 23.07.2002, 10:21

Frage: kinderbetreuung(kiga) vom 23.07.2002, 10:21

Mitglied inaktiv

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Betreff: kinderbetreuung ich habe mal eine frage: wenn ich ende des jahres mein 2tes kind bekomme und mein partner (nur der vater des 2ten kindes) arbeiten muß, wie ist es mit meiner tochter(3,5jahre)? darf ich sie für die zeit meines krankenhausaufenthalts länger in der einrichtung lassen? sonst weiß ich ja nich wer auf sie aufpassen soll! ich bin arbeitslos und bekomme, hilfe vom arbeitsamt und sozialamt. ich bekomme auch die betreunungskosten übernommen. das essen muß ich natürlich selbst zahlen. ---------------------------------------- ihre antwort Hallo, in welcher Einrichtung? Gruß, NB ------------------------------ hallo und entschuldigung, ich meinte bei der einrichtung natürlich kindergarten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der KiGa zustimmt, kein Problem. Sonst müssen Sie von der KK klären lassen, ob Sie einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe für diese Zeit haben. Gruß, NB


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