Mrs.Fox
Sehr geehrte Frau Bader, um ALG1 zu bekommen, muss die Kinderbetreuung gesichert sein. Aber kann die Agentur für Arbeit mir vorschreiben, wann die Betreuung stattzufinden hat? Dürfen sie die Leistungen verweigern, wenn die Betreuung eine Woche Vormittags und eine Woche Nachmittags ist und das dann immer im Wechsel? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, das kommt natürlich auf die Tätigkeit an. Grundsätzlich werden Sie mit diesen Vorgaben ja ein Problem haben, dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung zu stehen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Das Problem wird sein, dass du so einen Arbeitsplatz kaum finden wirst....somit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (da kaum Chance auf Vermittlung). Vorraussetzung für ALG 1 ist aber, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst....
cube
Ja. Bei solch ehr genau definierten Betreuungszeiten wird es eher unwahrscheinlich sein, einen genau dazu passenden Job zu finden. Das würde ich auch als "nicht vermittelbar" bezeichnen.
misses-cat
Die Frage ist in welchem Bereich du arbeitest. Mein Mann und ich sind in der Pflege , ich habe meine Ausbildung erst mit Ü30 gemacht da hatten wir schon Kinder. Nach der Ausbildung war ich drei Monate arbeitslos da ich meine Wunscharbeitsstelle gesucht habe. Ohne Probleme habe ich für drei Monate ALG1 Ich habe auch Kollegen die im gleichen Krankenhaus wie ihr Partner arbeiten, die arbeiten Gegengesetz und kommen ohne Kita aus bzw mittags passt eine Stunde deren Nachbarin auf
cube
Ja, in Berufen, in denen Schichtdienst üblich ist, wird das sicher gehen. Da hast du Recht. Aber in jedem anderen Job sehe ich da eher schwarz. Sozusagen TZ zu Wunschterminen ist halt schwer vermittelbar. Und tatsächlich hängt sowas ja auch immer vom SB ab - es gibt sehr gutmütige, die winken alles durch. Und es gibt eben die, die sagen "nö, Geld nur, wenn auch jeder zumutbare Job angenommen wird, um Einkommen zu erzielen".
misses-cat
Ich würde es sogar noch so weit eingrenzen das es nur in Berufen geht wo riesen Mangel herrscht. Wie gesagt nach meiner Ausbildung habe ich drei Bewerbungen geschrieben , ich habe drei Zusagen bekommen und mich für die Stelle entschieden wo für mich die Stundenanzahl mit Fahrtweg am perfektesten war. Die Stelle ging aber erst am 1.11 los, ohne mit der Wimper zu zucken hatte ich für 25 Stunden ALG1 bewilligt. Einen Jobvorschlag habe ich für die drei Monate nicht bekommen, ich würde meine Sachbearbeiterin eher als Biest bezeichnen aus anderen Dingen aber da hat sie nix gemacht
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, die Kita, die bisher unsere beiden Kinder seit 2 Jahren betreut, hat uns heute fristlos die Kündigung unseres Kindergartenvertrages vorgelegt, d.h. ab morgen kann nach Aussagen der Kita keine Betreuung der Kinder mehr stattfinden. Ist das rechtlich ok? In unserem Kindergartenvertrag steht: "die Kündigung dieses Vertrages muss m ...
Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich muss in 3 Tagen inerhalb der Elternzeit 3 Tage/ Woche in Teilzeit arbeiten- habe aber keine Kinderbetreuung. Meine Schwiegermutter welche auf die Kinder aufpassen sollte, hatte Donnerstag einen Unfall. Mit Op+ Reha und allen ist Sie Monate außer gefecht. Meine Kinder 1+3 Jahre haben keine Kitaplätze erhalten. Ei ...
Wir haben folgendes Problem: Ich arbeite an drei Tagen je 5 Stunden. Wir haben einen 3 und 7 jährigen Sohn. Die Oma hat bisher die Kinder betreut. Leider fällt sie nun aus..ob sie jemals wieder einsatzfähig sein wird, wissen wir leider nicht. Ich gehe nun jeden Tag drei Stunden arbeiten und hole im Anschluss die Kinder ab von Kita und Schule. ...
Hallo, Meine Tochter 5,5 Jahre hatte heute während der Kinderbetreuung in unserer Kurklinik einen Unfall. Beim Spielen klemmte sie sich das Bein/Knie so ein, dass sie sich nicht mehr allein befreien konnte und eine Erzieherin sie befreite. Es scheint eine Prellung mit blauen Flecken zu sein, bei der wir erstmal nicht zum Arzt müssten. Wie sehe ...
Hallo Frau Bader, Ich wurde zur Schöffin für die neue Amtsperiode am Amtsgericht benannt. In Februar soll unser Baby kommen. Ich freue mich andererseits habe ich große Angst. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Ich bleibe zwei Jahre in Elternzeit- wir haben privat niemanden der in dieser Zeit auf unser Baby aufpassen kann ! Was mache ich dann? Es i ...
Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10 Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsa ...
Guten Abend Frau Bader, nach einjähriger Krankheit im Krankengeldbezug (Vertrag wurde im Jan 2024 nicht verlängert und hat dann geendet, 20 Std Vertrag) bin ich bald wieder arbeitsfähig (20 Wochenstd.) und beantrage ALGI. Als Alleinerziehende habe ich nur eine Kernzeitbetreuung meines Grundschulkindes (1.Klasse) bis 13.00 Uhr aber keine Sommerf ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Sie bezüglich meines geplanten Studiums während der Elternzeit bereits vor einigen Tagen kontaktiert. Sie sagten, es sei erlaubt, auch in Vollzeit (das habe ich darunter verstanden), sogar ohne dass der AG davon weiss. Meine Krankenversicherung sagte auf Nachfrage, dass es ihnen prinzipiell egal sei solange ...
Hallo, ich habe 3 Kinder (4,2,5 Monate). Die 4 jährige geht in den Kindergarten. Meine Oma ist unsere Babysitterin. Wir wollen das nun mit einem Vertrag abzeichnen und von der Steuer absetzen. Wie genau funktioniert das und wie viel kann man absetzen also wie viel Stundenlohn am besten mit der Oma vereinbaren? Ist das Pro Kind ge ...
Die letzten 10 Beiträge
- Steuerbescheid für Elterngeld
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit