Mitglied inaktiv
Hallo, mein Kind ist in diesem Jahr bereits 25 Tage krank gewesen. Mein Mann musste sich deswegen 5 Tage Urlaub nehmen. Fragen: 1) Muss der AG nach den insges. 20 Tagen die Elternteile (unbezahlt) frei stellen, wenn das Kind krank ist und keine andere Betreuung gestellt werden kann? 2) Wenn nicht: was, wenn der "normale" Urlaub aufgebraucht ist und das Kind troztdem weiter krank ist? Hat der AG dann das Recht zur Kündigung? (... das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, oder?) 3) Normalerweise kann der AG dem gewünschten Urlaubszeitraum widersprechen. Gibt es hier wenigstens eine Ausnahmeregelung (sprich: Kind krank, bei Anruf wird Urlaub genehmigt.)? Um es noch einmal klar zu sagen: Kind hat keine chronische Erkrankung sondern nur ganz normal Husten + Schnupfen, Bronchitis, Angina etc. pp. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antje
Hallo, lt. § 616 BGB ist ein AN bei vorübergehender Verhinderung freizustellen. Dazu gehört auch ein krankes Kind. Es gibt Urteile, die sagen bis zu 5 Tage und bis zum 8. LJ des Kindes. Aber wenn Sie dauernd mit den 20 T. nicht auskommen, sollten Sie sich eine andere Lösung überlegen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich gibt es eine gesetzl. Regelung, daß in dringenden Fällen unbezahlt freigestellt werden muß.... Aber: ich würde mich an Eurer Stelle dringend um eine "Krankheitsbetreuung" kümmern! Denn irgendwo kann es dem AG auch egal sein, wann Eure Kinder (über die 20 Tage hinaus!) krank sind. Urlaubsanspruch besteht aber immer nur in Absprache mit den AG, wobei dieser den Urlaub nur bei betriebl. Gründen wohl ablehnen kann. Viele Grüße Désiréee
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