Mitglied inaktiv
Hallo Fr.Bader wir haben den KiGa Platz gewechselt, nun habe ich 4 wochen zum Monatsende kündigungsfrist. Das heißt ich müsste bis 30.11. Beitrag zahlen. Mein Sohn wird diese Einrichtung aber nicht mehr besuchen(aufgrund verschiedener Vorfälle). Haben aber neuen KiGa Platz in Aussicht bzw. würde wir kriegen.Könnte sofort den neuen Platz haben. Nur doppelt Beitrag abdrücken können wir nicht. Gibt es für Rheinland Pfalz auch ein Kindergartengesetz? Habe in einem anderen Forum gelesen: rechtlich ist es so, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden muss, wenn der Kindergarten keine Möglichkeit hat, ein anderes Kind ersatzweise aufzunehmen (Warteliste). Sollte man sein Kind jedoch sofort in einem anderen Kindergarten anmelden, wird sie dort nichts bezahlen, bis der erste Vertrag beendet ist. Das Kindergartengesetz sieht vor, dass man nur einmal Beiträge bezahlen muss. Stimmt das so oder is das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich??? Vielen dank schonmal vorab für die Auskunft. Viele Grüsse Babyone2002
Hallo, ich habe keine Ahnung davon. Aber schauen Sie mal bei: http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=16856 Gruß, NB
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