Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kiga-Plätze und Arbeitslosigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kiga-Plätze und Arbeitslosigkeit

arlett1978

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Ich bin ab 1.2.12 arbeitslos, mein Mann arbeitet. Ich habe für beide Kinder (2 und 4 Jahre alt) einen KiGa-Platz. Da wir nun nicht mehr den Beitrag (502,00 € für beide Kinder zusammen) aufbringen können, muss ich nunmehr eine Ermäßig des Beitrags bei der Stadt beantragen. Und das ist mein Problem. Da nun nur noch mein Mann arbeitet, wird man uns den Kiga-Platz für die Kleine wegnehmen und für den Großen nur noch für 4 Stunden genehmigen. Ich muss und will dem Amt aber für Vollzeit zur Verfügung stehen, das interessiert die Stadt aber herzlich wenig, da mindestens 50 Kinder auf der Warteliste für einen Platz stehen. Ich habe ja auch zwei Plätze, die man uns aber nunmehr wieder wegnehmen bzw. kürzen wird. Wenn ich jetzt angenommen zum 1.3. wieder einen Job haben könnte, habe ich aber keine KiGa-Plätze mehr, weil dann neu vergeben. Und in der Zwischenzeit stehe ich dem Arbeitsmarkt auch nicht mehr Vollzeit zur Verfügung, da ich ja keine Plätze mehr habe. Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz. Was kann ich tun, um die Plätze zu behalten? Kann man da vom Amt eine Bescheinigung verlangen, dass man ganztags sucht und die Plätze braucht?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schauen Sie zunächst mal, wo geregelt ist, dass Ihnen als arbeitssuchende nur 4 Std zur verfügung stehen. Oder versuchen Sie, eine Ausnahmegenehmigung / Härtefall zu erhalten Liebe Grüsse, NB


kati1976

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wo wohnst du denn wo das so gemacht wird? das ist doch total blöd? hier in MV, hat man wenn man arbeitslos einen anspruch auf 6 stunden, denn man muss dem amt ja zur vermittlung zur verfügung stehen wenn man einen teilzeiplatz (6 stunden) hat unr anfängt zu arbeiten, dann hat man sofort einen ganztagsplatz ich würde mich beim amt schlau machen,


kati1976

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wo wohnst du denn wo das so gemacht wird? das ist doch total blöd? hier in MV, hat man wenn man arbeitslos einen anspruch auf 6 stunden, denn man muss dem amt ja zur vermittlung zur verfügung stehen wenn man einen teilzeiplatz (6 stunden) hat unr anfängt zu arbeiten, dann hat man sofort einen ganztagsplatz ich würde mich beim amt schlau machen,


arlett1978

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Ja das ist das ja. Für den Großen (4 Jahre) wird der Platz auf 4 Stunden reduziert und für die Kleine fällt er ganz weg (weil sie noch keine 3 ist). Das ist ja nicht das Problem. Klar habe ich bei Wiederaufnahme der Arbeit einen Anspruch, aber dann sind hier alle Plätze vergeben, da sie Schlange nach den Plätzen stehen. Ich wohne in Schleswig-Holstein.


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