Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, wir leben in NRW und haben hier unsere Kinder im Kindergarten. Gem. unserem EK-Nachweis (Steurbescheid aus 2003) waren wir durch das darin ausgewiesene Bruttoeinkommen im Jahre 2004 zur Zahlung von monatlichen KiGa-Beiträgen in Höhe von Euro 73,11 veranlagt. Im Jahr 2004 hat sich unser Brutteinkommen (auch wieder durch Steuerbescheid nachgewiesen) so erhöht, dass der nächsthöhere KiGA-Beitrag in Höhe von Euro 115,04 fällig wird. Ausgehend von § 17 (5) der Regelung der Elternbeiträge (Auszug Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW, kurz: "GTK"), welcher da lautet: >> Maßgebend ist das Einkommen in dem der Angabe vorangegangenen Kalenderjahr. Abweichend von Satz 1 ist das zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres; wird das zwölffache des letzten Monats zugrunde gelegt, sind auch Einkünfte hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Der Elternbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Änderung neu festzusetzen. Soweit Monatseikommen nicht bestimmbar sind, ist abweichend von Satz 2 auf das zu erwartende Jahreseinkommen abzustellen. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgrupp führen können, sind unverzüglich anzugeben.
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise-eine Einzelbetreuung darf ich hier nicht vornehmen. Legen Sie vorsichtshalber Widerspruch ein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
haben wir angenommen, dass der erhöhte Beitrag erst ab dem KiGa-Jahr 2005 zu zahlen ist... die Stadt schickte uns allerdings den Bescheid, dass die höheren Beiträge schon ab 2004 zu zahlen sind und daher Euro 500,00 nachzuzahlen wären... Ich hatte gegen diesen Bescheid zunächst Einspruch eingelegt - maßgebend war für mich eben der erste Satz dieses § 17 (5). Nun bin ich mir allerdings nicht mehr so sicher, ob die vielen Einschränkungen, die nach diesem Satz geschrieben stehen, nicht eben doch bedeuten, dass wir mit dem Einommen des Jahres 2004 schon im Jahr 2004 die nächsthöheren Beiträge zu zahlen haben!? Ob Sie mir, trotz des langen Textes, da vielleicht wohl weiterhelfen könnten? Vielen Dank, viele Grüße und natürlich auch noch ein glückliches und gesundes Neues Jahr Luci
Hallo, da in 2004 das Gehalt wesentlcih höher war als im Vorjahr zählt ab dem Monat der Erhöhung das höhere Gehalt u nicht mehr das vom Vorjahr. Gruß, NB
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