Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kiga Beiträge Verpflegung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kiga Beiträge Verpflegung

Anja 19. 03

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Guten Tag Frau Bader, Meine 2 Jungs waren von 2006-2007 im Hort zur Betreuung mit Mittagessen. Im April 2007 sind wir in eine andere Stadt gezogen zu den Sommerferien hin (22.6)nun habe ich Post über meine Stadtverwaltung bekommen die solche Beiträge Einziehen. Die sollen jetzt nach 7 Jahren die Beiträge aus 06/07 einziehen. Sind diese nicht schon längst verjährt? Ich habe auch nie in den letzten Jahren irgendwelche schreiben oder Mahnungen bekommen. Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw was kann ich schriftlich denen zukommen lassen? Bitte um Tipps Danke im voraus Vg Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die verjähren in 4 Jahren. Ich würde erst einmal zurückschreiben, dass es verjährt ist. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Habe da verschiedene Dinge im Netz dazu gefunden. Wenn die nicht wussten wo Ihr wohnt und das erst jetzt rausbekommen haben, konnten Sie Euch gar keine Mahnungen schicken.... Haben die Kids denn dort gegessen? Sind die Rechnungen bezahlt? Ich würde Kopien der Mahnungen anfordern und sehen was passiert. LG Peeka


Anja 19. 03

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Hallo, ja Kids haben da gegessen, hatten einzugdermächtigung über das Konto. Wir hatten auch einen nachsendeauftrag bei der Post. Aber die haben sich 7 Jahre Zeit gelassen.... Und die Forderung sind die essengelder.... LG Anja


peekaboo

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erhalten habe und noch nicht bezahlt habe.... Aber Mahnungen würde ich mir trotzdem erst zukommen lassen. Evtl. bist Du verjährungstechnisch ja doch im Recht. So weit ich weiß ist das 3 Jahre nach "Bekanntwerden" der Forderung. Wann habt Ihr die Einzugsermächtigung denn gekündigt? LG Peeka


Anja 19. 03

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Die ist automatisch ausgelaufen zum Ende des kiga Jahres und die Plätze hab ich ganz normal gekündigt.. Vg


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