_Anna___89
Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag, der in der Elternzeit ausläuft, nicht verlängert wird, eben weil ich in Elternzeit bin. Ich bin über Drittelmittel nach WissZeitVG angestellt. Ich habe darauf hingewiesen, dass das eigentlich kein Grund sein darf, meinen Vertrag nicht zu verlängern. Daraufhin wurde mir gesagt, dass ich doch Quellen dafür sammeln soll und dann könnte man nochmal darüber reden. Können Sie mir helfen? Ich finde wenig zum Thema, was konkret passen würde. Vielen Dank!
Hallo, ich kann gar nicht nachvollziehen, ob und in welcher Weise die Voraussetzungen von § 2 V WissZeitVG vorliegen. Das wäre ein Argument. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Der Arbeitgeber braucht überhaupt keinen Grund. Der Vertrag endet automatisch am Ende der Laufzeit.
_Anna___89
Hallo Sternenschnuppe, natürlich braucht der Arbeitgeber keinen Grund, das ist nicht die Frage. Ich verstehe mich gut mit meinem Arbeitgeber und eine Verlängerung steht durchaus im Raum, wenn ich nachweisen kann, dass das "normal" und im Sinne der Frauenförderung wäre.
Soie
Es ist nicht normal. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/kann-ich-als-wissenschaftliche-mitarbeiterin-oder-wissenschaftlicher-mitarbeiter-elternzeit-nehmen--124808 "Drittmittelstellen verlängern sich nicht durch die Elternzeit. Denn die Verlängerung soll die Möglichkeit schaffen, trotz der Elternzeit eine wissenschaftliche Qualifizierung abzuschließen, zum Beispiel eine Promotion. Bei Drittmittelstellen steht aber nicht die persönliche Qualifizierung, sondern das Drittmittelprojekt im Vordergrund. Möglicherweise können Sie jedoch eine Verlängerung mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren."
chrissicat
Es handelt sich nicht um eine unzulässige Diskriminierung, wenn dein befristeter Vertrag aufgrund der Elternzeit nicht verlängert wird. Zu beweisen, dass es "normal" ist einen befristeten Vertrag aufgrund der Elternzeit zu verlängern, wird schwierig, denn es ist eben nicht unüblich, dass befristete Verträge, die in der Elternzeit enden, einfach auslaufen, sprich: gerade eben NICHT verlängert werden.
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