Mitglied inaktiv
Ich habe mich nach meinem Erziehungsurlaub im April arbeitslos gemeldet. Da ich gehbehindert bin, ist es nicht so einfach eine Arbeitsstelle zu finden die sich mit der Kindergartenzeit meines Sohnes und meiner Behinderung vereinbaren läßt. Nun hat das Arbeitsamt mich an einen Arbeitsvermittler verwiesen der für mich ein Vorstellungsgespräch vereinbart hat. Ich habe mit mit meiner Familie bereits im Dezember (eben früh Bucher) unseren Sommerurlaub gebucht. Im Vorstellungsgespräch soll ich das aber lt. Arbeitsvermittlerin auf keinen Fall sagen, da der Arbeitgeber mich sonst evtl. nicht einstellen würde. Muß ich das mit dem gebuchten Urlaub für mich behalten oder kann das Arbeitsamt das so auslegen, das dies einer Ablehnung der Arbeitsstelle gleich käme?
Hallo, das sieht schlecht für den Urlaub aus. Anspruch besteht erst nach 6 Monaten. Wenn Sie den Job wegen Urlauib ablehnen, bekommen Sie kein ArbGeld. Ansonsten in der Zeit vom Urlaub keine Zahlung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Also dem Arbeitsvermittler würde ich es erstmal nicht sagen. Sollte Dir dann eine neue Stelle vermittelt werden und so gut wie sicher sein, würde ich sagen, dass ich bereits Urlaub gebucht habe und mit einer evtl. Verlängerung der Probezeit (natürlich nicht von Dir aus) einverstanden wäre. Dir steht schließlich auch Urlaub zu, den Du eh abbummeln mußt. Ansonsten riskierst Du die Stonierung des Urlaubes um Deine Arbeitsstelle erhalten zu können. Und das willst Du ja bestimmt nicht. Ehrlichkeit währt meiner Meinung nach am längsten. Gruß Daniela
Mitglied inaktiv
Hallo ! Was soll es bringen den Urlaub zu verschweigen ? Wenn Du zB zum 1.2. anfängst hast Du erst ab 1.8. Anspruch auf Urlaub und der Arbeitgeber wird mit Sicherheit nicht sagen daß Du den Urlaub vorher bekommst ! Also hast Du dann nur die Wahl den Urlaub zu stornieren oder dem Arbeitgeber abzusagen womit Du dann die Stelle abgelehnt hast ! LG Andrea
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