Ani123
Ich übe einen Hauptjob aus bei dem ich Urlaub habe. An manchen Urlaubstagen werde einen Minijob bei einem anderen AG ausüben. Der Haupt-AG stimmt dem zu. Wie verhält es sich mit Urlaub im Minijob? Habe ich dort auch die gesetzlichen Urlaubstage und kann die frei einteilen?
RUB
Suomi
Hier geht es um Themen rund ums Baby. Du wirst darauf keine Antwort bekommen...
cube
Wieviele Urlaubstage du im Minijob hast, musst du doch mit dem AG dort ausmachen bzw. vertraglich geregelt haben? Im Minijob stehen dir genau so wie im Hauptjob die gesetzlichen Urlaubstage zu - eben in Abhängigkeit der zu arbeitenden Tage pro Woche. Arbeitest/kannst du per Vertrag an 5 Tagen/Woche eingesetzt werden, stehen dir 20 Urlaubstage zu, wirst du zB nur an 2 festen Tagen/Woche eingesetzt stehen dir eben nur 8 Urlaubstage zu (um die ganze Woche frei zu haben, musst du ja nur 2 Tage aufwenden). Urlaub dient eigentlich der Erholung - nicht dazu, in diesem woanders entgeltlich zu arbeiten. "Laut § 8 BUrlG dürfen Sie als Arbeitnehmer während Ihrer Urlaubszeit grundsätzlich keine, dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Handelt es sich also um eine entgeltliche Tätigkeit, die Ihrer Erholung entgegensteht, dürfen Sie diese in der Regel nicht ausführen." Ausnahmen gibt es natürlich immer - wie zB nur einen Minijob im Urlaub zu machen, der dem eigentlichen Zweck der Erholung nicht entgegensteht. Heißt umgekehrt: im Minijob Urlaub zu haben und dann VZ woanders arbeiten zu gehen, ist eigentlich verboten. Sanktionen seitens eines Gerichtes gibt es dafür aber nicht. Aber: der AG kann die Unterlassung fordern. Kommst du der nicht nach, kann daraus ein Kündigungsgrund entstehen.
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