Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Umgangsrecht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein Umgangsrecht?

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Hallo Frau Bader! Ich habe im Bekanntenkreis ein Pärchen, dass sich etwa vor einem halben Jahr getrennt hat (war nicht verheiratet). Das Kind war zu diesem Zeitpunkt 1,5 Jahre alt und darf nun auf Wunsch der Mutter den Vater nur alle vier Wochen etwa 5 Stunden sehen, worunter beide, Vater und Tochter, sehr leiden. Der Vater ist bis dato immer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen und ist auch sonst sehr besorgt um das Wohl seines Kindes. Die Mutter hingegen benutzte das Kind seit jeher als Druckmittel und bestimmt nun auch, wie oft und wie lange er sein Kind sehen darf. Ein Besuch beim Jugendamt von ihm erbrachte, dass er das Kind eben so oft sehen darf, wie seine Exfreundin dies erwünscht. Er versucht sich im Sinne des Kindes mit ihr zu verstehen und gut zu stellen, aber sie schaltet auf stur. Hat er denn als Vater wirklich keinen Anspruch, sein kleine Tochter, die nun 2 Jahre alt wird, öfter zu sehen? Kann die Mutter das willkürlich bestimmen? Die beiden hatten immer ein sehr gutes Verhältnis und die kleine weint jedes Mal drei Tage, nachdem sie ihren Vater mal wieder sehen durfte und er wieder fährt/fahren muss. Macht es Sinn, dass er sich einen RA nimmt? Er hat es bis jetzt nicht getan, da das Jugendamt sagt, die Mutter wäre da das bestimmende Organ. Das kann doch nicht im Sinne des Kindes sein, oder doch? Viele Grüße Sigrid


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hallo sigrid, meinem sohn geht es genauso . die freundin (ex) hat sich knall auf fall von ihm getrennt, hat ihm die letzte zeit wohl nur noch "liebe" vorgeheuchelt. wenn er jetzt versucht mit ihr zu redn lässt sie sich am telefon verleugnen. ihre eltern, ohne sie, haben die möbel abgeholt. er war schon bei einem ra der ihm auch sagte das er die zwillis zwar alle zwei wochen sehen darf, aber bis zu einem alter von 4 jahren nicht holen darf. die zwei sind noch nicht mal ein jahr. die ex wohnt zur zeit bei ihren eltern in italien ( sind aber deutsche, die dort beruflich sind), es ist ihm d9och gar nicht möglich alle zwei wochen nach italien zu fahren. ich muss dazu sagen er ist noch relativ jung, knapp 20 und besitzt zur zeit auch kein auto. kann auch nicht begreifen das es in unseren gesetzten so einen unterschied macht ob man verheiratet war oder nicht.


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Schau mal da hin: § 1626 BGB und noch wichtiger: § 1684 BGB !!! Gefunden bei: http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc38.htm Dem Jugendamt würde ich auf dei Füße treten! Er soll nur noch mit einem nicht mit ihm verwandten Zeugen dort hingehen und nochmals Unterstützung euinfordern, damit sein Kind sein recht auf Umgang wahrnehmen kann. Ganz wichtig: nichtt ER hat Recht auf das Kind, sondern sein KIND Recht auf ihn!!! Und da hat ihn auch da Jugendamt zu unterstützen. Er soll beim Jugendamt drauf drängen, daß ein Termin mit JA, Mutter und ihm stattfindet um eine regelmäßige und auf Dauer angelegte Regelung zu finden. I. d. R. geht man bei so kleinen Kinderrn von mind. einem Termin wöchentlich aus, allerding i. d. R. ohne Übernachrung. je jünger desto eher sagt man: öfter (also mind. einmal in der Woche) aber eben kürzer. Die Mutter hat die gesetzliche Pflicht einen guten, regelmäßigen Umgang mit dem Vater so zu fördern, damit das Verhältnis zum Vater nicht beeinträchtigt wird. Fragt mal das Jugendamt, wie es zu § 1684 BGB steht??? HTH Désirée (die mit dem unverheirateten Papa gem. Sorgerecht hat!)


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Zuallererst müßte man wissen ob ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Wenn nicht kann es massive Schwierigkeiten geben wenn die Mutter sich sträubt. Aber die Idee mit Zeugen und Recht des Kindes auf den Vater ist richtig. Aber ich kann nur aus Erfahrung im Freundeskreis berichten, daß Gerüchte über Mißbrauch gerne dann gestreut werden, wenn das JA zu Gunsten eines Vaters befindet. Seid auf der Hut !! An alle anderen nicht verheirateten Pärchen, bei Geburt auf gemeinsames Sorgerecht achten !! Liebe Grüße Babsi


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Hallo Babsi! Leider haben die beiden kein gemeinsames Sorgerecht, das wollte sie schon nach der Geburt nicht :-( Das mit dem Missbraucht stimmt schon, aber es ist in diesem Fall sehr unwahrscheinlich, die Kleine will ja unbedingt zum Vater und für sie ist die Trennung wirklich sehr schwer zu verkraften. Viele Grüße Sigrid


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