Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Recht auf Gehalt!?

Frage: Kein Recht auf Gehalt!?

Lamato

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Hallo Frau Bader, ich werde vermutlich innerhalb der Elternzeit aus betrieblichen Gründen gekündigt. Ich bin im zweiten Elternzeitjahr und habe nur im ersten Jahr Basiselterngeld bekommen, wollte aber im zweiten Jahr, also jetzt, wieder arbeiten, mein Arbeitgeber hat mir dies aber verweigert und ich habe dies hingenommen. Nun ist es ja so, dass ich dann bei einer Kündigung kein Gehalt innerhalb der Kündigungsfrist bekommen würde, wie es sonst ja der Fall wäre. Ich fühle mich hintergangen, denn ich wollte ja arbeiten und konnte ja nicht mit einer Kündigung rechnen. Was könnte ich nun tun? Ich habe als Beweis, dass ich arbeiten wollte, aber es mir nicht angeboten werden könnte, Emails vom Chef. Würde so was als Beweis reichen? Vielen Dank und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Verstehe ich nicht. 1. Ob Sie Anspruch auf TZ in EZ haben, hängt von der Größe des Unternehmens und der Frage ab, ob betriebliche Gründe entgegenstehen. 2. Der AG kann in der EZ nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsamtes kündigen 3. Sie sind in EZ, da können Sie für die TZ Tätigkeit ArbGeld1 bekommen. Liebe Grüße NB


cube

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Ich verstehe nicht ganz, wieso du dich hintergangen fühlst oder meinst, du hättest ein recht auf Gehalt. Du wolltest innerhalb der EZ in TZ arbeiten. Ganz unabhängig von einer möglichen Kündigung innerhalb der EZ, musst du einen schriftlichen Antrag auf TZ stellen, den der AG aus betrieblichen/organisatorischen Gründen ablehnen kann (ebenfalls schriftlich). Der Antrag auf TZ in EZ muss zwingend schriftlich erfolgen! Ganz egal, ob ihr mündlich schon etwas vereinbart habt oder sonstiges besprochen. Du hast nichts hingenommen, was du nicht hättest hinnehmen müssen - der AG hat von seinem Recht auf Ablehnung der TZ gebrauch gemacht. Du hingegen kannst dann innerhalb der Ez aber auch bei einem anderen Ag (außer direkte Konkurrenz) arbeiten. Aber ich glaube, das alles ist nur mündlich erfolgt bisher? Eine Kündigung innerhalb der EZ ist nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich. Bis jetzt hast du gar keine erhalten, du vermutest es nur. Also: erst mal einen richtigen schriftlichen Antrag auf TZ in EZ stellen und schauen, was dann passiert.


mellomania

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und wenn er die tz in der ez bei sich ablehnt kannst du woanders bis zu 30 h arbeiten in der ez, mit seiner vorherigen genehmigung. du erhälst nur gehalt wenn du arbeitest. wenn er das ablehnt arbeitest du nicht (obwohl du woanders könntest, s.o.) dann hast du auch kein anrecht auf gehalt.


Kornblume2016

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Aber Anspruch auf ALG hat sie doch wenn ihr TZ in EZ nicht gestattet wird und sie (noch) keinen Job bei einem anderen AG hat, oder?


Felica

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Ja, ansoruch auf anteiliges ALG1 in der EZ, entsprechende kindernbetreuung vorausgesetzt.


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