vhope78
Sehr geehrte Frau Bader, im Mai 2021 ist mein Rentenantrag wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zum Februar 2019 und befristet bis August 2023 positiv beschieden worden. Bis dahin habe ich seit November 2018 abwechselnd Krankengeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld nach §135 erhalten. Das alles war im April 2021 endgültig ausgelaufen/ ausgeschöpft/ ausgegliedert. Arbeitslosendgeld und Krankengeld lagen zwischen 50-60% von meinem letzten Nettolohn. Die Rente ist jetzt nochmal ca. 50% weniger. Der errechnete Geburtstermin liegt im August 2021. Von der Krankenkasse habe ich heute erfahren, das mir wegen der EU-Rente kein Muttergeld zusteht "da ich keinen Nettoentgeldausfall mit dem Eintritt des Mutterschutzes zu erwarten hätte". Ist das so richtig? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen VHope
Hallo, ja, das ist korrekt. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf die Einmalzahlung von der Seite www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ja, ist richtig. Die Rente läuft ja weiter, somit wäre das Muschu-Geld ja on top. Und das ist nicht der Sinn, es ist ja eine Ersatzleistung - und bei dir ist nichts zu ersetzen.
MamaausM
Ja das ist korrekt. Nur Frauen, die zumindest Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
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