Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein ALG I ohne Kitaplatz?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein ALG I ohne Kitaplatz?

Gräfin89

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Hallo frau Bader, ich bin noch in Elternzeit bis zum 27.10.2012 leider hat mein Betrieb damals meinen Arbeitsvertrag durch die Schwangerschaft nicht verlängert. Nun bin ich ab dem 28.10.2012 Arbeitslos, da ich keinen neuen Job habe bekomme ich keinen Kita Platz und ohne Kita Platz keinen neuen Job. Nun wurde mir gesagt das ich ohne Kita platz auch keinen Anspruch auf ALG I habe sonder dann gleich ins ALGII rutsche. Kann ich da irgend etwas machen das dies nicht passiert? Und dann noch etwas anderes. Muss ich mich eigentlich 3 Monate vor Elternzeit ende Arbeitssuchend melden? MfG Anja Graf und danke schon mal für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich weiß zwar jetzt nicht, wannIhr Vertrag ausgelaufen ist, aber wahrscheinlich sind Sie doch bereits jetzt nicht mehr in Elternzeit. Wir sind lediglich bis zum dritten Jahr des Kindes beim Arbeitsamt freigestellt. Arbeitslosengeld eins erhalten Sie doch nur, wenn das Kind betreut, Sie also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Arbeitsamt in Verbindung. Liebe Grüße, NB


arlett1978

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Das ist erstmal die wichtigste Frage und wo wohnst du (also welches Bundesland)?


Gräfin89

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Ich Wohne in Leipzig und mein sohn wird am 28.10.12 1 jahr alt.


arlett1978

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Wenn dein Kind 3 wäre oder du in Thüringen bzw. Rheinland-Pfalz wohnen würdest, hättest du einen Rechtsanspruch auf einen KiGa-Platz. Da du aber keinen KiGa-Platz hast, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommst deshalb kein Alg-I. Zumindest nicht bis zum 1.8.13 denn dann hat jedes Kind ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen KiGa-Platz und dann müssen sie dir einen geben und dann stehst du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung und bekommst auch Alg-I. Bis dahin bleibt dir nur Hartz-IV.


smile-ever

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Hättest Du die Möglichkeit eine Tagesmutter zu bekommen? Wenn Du für mindestens 15 Stunden eine Betreuung für Dein Kind hast, stehst Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. So war es bei mir auch. Wir haben für 10 Stunden eine Tagesmutter und die restlichen Stunden könnte meine Schwiegermutter ihn nehmen. Daher bekomme ich auch ALG1.


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