Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann Vater Elterngeld ohne Unterschrift der Mutter stellen?

Frage: Kann Vater Elterngeld ohne Unterschrift der Mutter stellen?

Adora1983

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Hallo, ich bekomme in wenigen Wochen einen Sohn. Der Vater (wohnt nicht bei mir) hat jetzt schon einen Antrag auf Elterngeld gestellt und das wohl einem Juristen übergeben. Er hat es jetzt schon getan, da bis vor ein paar Tagen noch bei mir gemeldet war obwohl schon vor Monaten ausgezogen. Jetzt hat er sich endlich umgemeldet. Ich werde meinen elterngeld Antrag erst nach der Geburt stellen da ja die Geburtsurkunde dabei sein muss. Jetzt meine Fragen Ist das Betrug was er macht? Muss ich den Elterngeldantrag nicht mitunterschreiben? Beeinflusst das meinen Antrag? Kann ich meinen Antrag auch ohne ihn stellen? (sind nicht verheiratet) Vaterschaft noch nicht vorab anerkannt, wir eventuell vor der Geburt schon gemacht, aber nicht die gemeinsame Sorge Komme mir so hintergangen vor und möchte Gewissheit. Danke für die Antworten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, naja, er ist nicht bei Ihnen gemeldet. Teilen Sie der EG-Stelle mit, dass er noch gar nicht anerkannt hat u auch gar nicht mit dem Kind zusammen lebt. Dann hat er auch keinen Anspruch. Liebe Grüße NB


-Talia-

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Wie habt ihr das denn geplant? Er hat auf jeden Fall nur Anspruch auf EG, wenn er auch mit dem Kind in einem Haushalt lebt.


Adora1983

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Wir haben gar nichts geplant. Er macht das alles ohne mich.


drosera

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Hallo! Hast du den Antrag gesehen? Ist geplant, dass das Kind vorübergehend bei ihm wohnt? Waere dir denn eine zeitliche Aufteilung genehm? Irgendwie klingt das alles abwegig ...der Mann kann sich nicht einfach Monate festlegen, wenn er gar nicht weiss, ob er dass Kind hat. Du könntest ja eventuell Langzeitstillen .... Wohnst du dann allein mit deinem Kind - bist also Alleinerziehende? Dann beantragst du halt die vollen 14 Monate Elterngeld - da brauchst du keine Unterschrift des Vaters. Dafür brauchst du: - eine Bescheinigung der Gemeinde, dass kein anderer volljähriger Mensch in deiner Wohnung gemeldet ist - die Elstam-Bescheinigung von Finanzamt, dass du mir Geburt des Kindes in die Steuerklasse II gewechselt bist - die Erklärung im Antrag, dass du Alleinerziehende bist


desireekk

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Hallo, 1.) Solange er nicht "Vater" ist, kann er gar nichts. Daraus würde für mich folgen, dass ich erst Mal gaaaanz viel zeit hätte um die Vaterschaftsanerkennung zu machen. Eigentlich bin ich ja diejenige die immer empfiehlt sie VOR der Geburt zu machen, aber in diesem Fall... Ich würde direkt nach der Geburt den Antrag stellen (14 Monate, da AE) und ihn einfach ignorieren. 2.) Dann kann er nur EZ nehmen wenn ihr im selben Haushalt gemeldet seid. Wie sicher bist Du dass er sich abgemeldet hat? Hast Du die Ummeldung gesehen? 3.) Wie sicher bist Du überhaupt dass er den Antrag schon eingereicht hat? Sagt er das nur? Alles Gute und lass Dir nicht die Butter vom Brot nehmen. Übrigens: Vaterschaftsanerkennung nur gegen Unterschrift des Unterhaltstitels im selben Termin, wobei vorher dieser schon ausgerechnet sein muss...;-) Daran wirst Du schon seine generelle Willigkeit und Kooperationsbereitschaft messen können... LG D


Felica

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Nein kann er nicht. Genau wie du übrigens nicht wenn das Amt korrekt arbeitet. Die verlangen beide Unterschriften oder Negativbescheinigung.


Adora1983

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Es gibt doch beim. Elterngeldantrag ein zweites Blatt indem man unterschreibt das. Man alleine lebt und alleinerziehend ist. Das habe ich mit ausgedruckt


drosera

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@Felica: Die FS plant das alleinige Sorgerecht, was hier sicherlich auch sinnvoll ist. Da sollte sie sich natürlich nach der Entbindung bei JA auch eine Negativbescheinigung besorgen.


Felica

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Die Sache ist die das der die TE das gerne planen kann. Der Vater aber sicherlich das gemeinsame Sorgerecht bekommen wird wenn er es beantragt. Wenn der das jetzt schon beim Anwalt liegen hat mit EG-Antrag, dann wird der Anwalt ihn sicherlich auch darauf hinweisen das er das Sorgerecht beantragen soll. Das der Vater das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommen wird ist mehr wie unwahrscheinlich. Sorgerecht kann er beantragen sobald er als Vater gilt. Also durchaus auch schon vor Geburt wenn bis dahin die Vaterschaftsanerkennung durch ist. Zudem kann es in einigen Gemeinden mehrere Monate dauern bis der EG-Bescheid kommt.


Sternenschnuppe

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... davon muss er das erst einmal beantragen, was er frühestens kann, wenn er auch rechtlich der Vater ist ! Und die 14 Monate stehen ihr auch zu, wenn er es hat, da sie alleine mit den Kind lebt. Also: Nix vorher anerkennen Mit der Geburtsurkunde und Negativbescheinigung das Elterngeld beantragen. Danach Anerkennung und Unterhaltstitel beim Jugendamt. Dann kann es ein gemeinsames ! Gespräch geben wie man den Umgang im Interesse des Kindes gestaltet, eine Elternebene findet bei der das gemeinsame Sorgerecht dem Kind nicht schadet. Jetzt schon zum Anwalt zu rennen und Dinge zu beantragen die ihm gar nicht zustehen ist zumindest nicht förderlich!


Tini_79

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Mal davon abgesehen, dass das alles sehr nach einem Schaumschläger klingt, der sich aufspielen und dich einschüchtern will ... ist es ja eigentlich schön und wünschenswert, dass auch nach einer Trennung der Vater sich einige Zeit ganz intensiv kümmern möchte. Das kann ja gut und toll für das Kind sein. Aber geht das denn überhaupt, wenn das Kind nicht bei ihm wohnt? Frage doch einfach mal ganz neutral, welche/ wieviele Lebensmonate er nehmen möchte. Hattet ihr das denn jemals vor zu teilen? Wann willst du wieder arbeiten, gibt es einen Betreuungsplatz etc.? Dann muss er ja irgendwie einen Plan haben und sich dann auch entsprechend um das Kind kümmern. Ansonsten kannst du das ja relativ leicht verhindern bzw hinauszögern, in dem du keine Vaterschaftsanerkennung unterschreibst und ihn nach der Geburt alles über den Richter klären lässt.


Adora1983

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Mich verwirrt das ganze. Erstmal finde ich es schade sowas hinter meinem Rücken zu erledigen, zweitens ist geplant dass das Kind bei mir lebt da ich auf jeden Fall stillen möchte. Er sagt nach 6 Monaten stillen möchte er das Wechselmodell durchsetzen. Ich möchte mir gar nicht aufzwingen lassen wir lange ich Stille. Die who empfiehlt 1 jäh zu stillen davon 6 Monate voll. Er möchte in Elternzeit gehen und Elternzeit beantragen aber würde nicht hier wohnen. Er hat hinter meinem Rücken einen Termin beim Jugendamt zur vaterschaftsanerkennung vereinbart den ich aber abgesagt habe. Ich denke das kann man alles nach der Geburt regeln. Der Zwerg soll erstmal gesund zur Welt kommen. Für mich schreit das ganze nach irgendeiner krummen Tour die unser Verhältnis einfach nur kompliziert macht.


desireekk

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Er kann ja gerne all die Anträge stellen. Aber bis das ggf. durch ist, ist der EG-Antrag schon 3x durch! Damit ER irgendwelche Anträge stellen kann muss er erst mal VATER werden. Dazu muss er die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben UND die Mutter muss zustimmen. Vermutlich wird sie sich gesundheitlich (und evtl.) organisatorisch leider, leider nicht in der Lage fühlen das noch vor der Geburt zu tun...*hust* Dann erst kann er auch GSR klagen und auch das ist nicht in 4 Wochen durch. Bis dahin ist selbst der langsamste EG-Antrag genehmigt. Zudem kann er eh keine EG bekommen da er nicht mit dem Kind im selben Haushalt lebt. Gruss D


desireekk

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Du klingst irgendwie ziemlich bitter... Nur weil er einen Termin beim JA macht, ist da ja noch lange nicht "hinter deinem Rücken". Und er kann da gerne die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, nur musst Du dieser auch zustimmen. Solange du das nicht tust ist nichts rechtskräftig. "Absagen" einfach so würde ich keinen Termin, aber mich leider immer wieder gesundheitlich (oder organisatorisch) nicht in der Lage fühlen anberaumt Termin wahrzunehmen...Bis das Kind da ist. Bei einem 6-monatigen Kind wird wohl kaum ein Richter einem Wechselmodell zustimmen. Ich kann dir nur raten: mach dich nicht verrückt und lass dich nicht verrückt machen. Bis das Kind da ist muss gar nix gemacht werden, danach geht es Schritt für Schritt. Und: nur weil er was sagt oder will, heißt das doch noch lange nicht, dass das so kommt. Je besser Du Dich auskennst, umso weniger kann dich das alles schocken. Alles Gute! D


drosera

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Oha - mit den neuen Details muss ich sagen: such dir einen guten Familienanwalt. Dein Ex bringt sich ja schon ganz schön in Stellung. Er will sich ja offenbar umfangreich einbringen und das wird ihm angerechnet werden. Könnte es sein, dass er folgendermaßen denkt? Kind wird LM 1-6 von Mutter betreut, und danach beginnt das Wechselmodell. Er beantragt dann z.B. LM 7-13 das Elterngeld und ihr seid wegen des Wechselmodells ab da dauerhaft quitt, was Unterhalt für Kind und Mutter angeht. Dann hättest du ab dem 7. LM kein EG und keinerlei Unterhalt, aber die Hälfte des Monats das Kind Vollzeit zu betreuen. Und woher bekommt man für so ein Kleines einen solchen Betreuungsplatz? Wechselmodell bei einem (gestillten) Säugling ist ja irgendwie absurd, aber wenn dich das bisherige Verhalten deines Ex "verwirrt", dann solltet du dir nun rechtliche Unterstützung für die Gesamtsituation suchen - wenn das Kind erst einmal da ist, wirst du keinen Nerv dafür haben, auf die diversen Anträge deines Ex zu reagieren.


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