puuhmama
Hallo Frau Bader, ich habe Elternzeit erstmal für 2 Jahre, bis Juli 2013 beantragt. Nach einem guten Jahr (also ab Okt/Nov 2012) wollte ich wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Meinen Teilzeitantrag hat mein AG aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt. Jetzt möchte ich einen Teilzeitjob bei einem anderen AG finden - dies sollte ja laut BEEG möglich sein (vorausgesetzt der Haupt-AG stimmt zu). Meine Frage ist: MUSS dieses zweite Arbeitsverhältniss zwingend befristet sein damit man mit der Befristung noch innerhalb der Elternzeit bleibt? Oder ist das kein absoluter Muss? Gibt es ein bestimmer Paragraph im Gesetz, woher das eindeutig herauskommt? Ich habe jetzt eine Zweitanstellung in Aussicht (Teilzeit natürlich), die Personalerin dort behauptet aber, es kann keinen unbefristeten Vertrag geben, falls ich noch in Elternzeit bleibe und mein erstes Arbeitsverhältnis nicht kündige. Ich würde aber gerne den neuen Job erstmal ausprobieren und erst nach der Probezeit beim alten AG kündigen. Die Personalerin bei der neuen Firma sagt dieses sei auf keinen Fall möglich. Danke im voraus für Ihre Antwort.
Hallo, nein es muss nicht zwingend befristet sein. natürlich haben Sie nach Beendigung der Elternzeit das Problem, zwei Verträge erfüllen zu müssen, was ja praktisch nicht möglich ist. Liebe Grüße, NB
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