Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaubsanspruch aus dem BV zurück erstattet bekomme

Frage: Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaubsanspruch aus dem BV zurück erstattet bekomme

chrisC

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Hallo. Ich arbeite in einer Physiotherapie mit 2 Angestellten und habe seit 2014 zwei Beschäftigungsverbote bekommen. Zwischenzeitlich habe ich kurz gearbeitet, so habe ich meine Vollzeitstelle weiter geführt. Während meines ersten BV konnte mein AG eine Therapeutin einstellen, die bisher auch geblieben ist. Jetzt hat er mich darum gebeten, auf einen Teil meiner Urlaubstage aus den zwei BV zu verzichten. Mit der Begründung, ich war ja nicht krank, habe trotzdem mein volles Gehalt bekommen, habe ihm aber nichts erwirtschaftet und würde ihm mit den Urlaubstagen finanziell sehr schwer belasten. Es geht insgesamt um 44 Tage. Hat er die Möglichkeit, dabei von einer anderen Stelle, wie z.b. Krankenkasse oder einer Versicherung, entlastet zu werden? Gruß Chris


littlestarling82

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er hat aus der Umlage eh schon das Geld zurück bekommen das du damals als Gehalt bekommen hast! der ist ja lustig, da würde er zweimal abkassieren...das Gehalt das du im BV bekommen hast wird durch ein Umlageverfahren durch die KK finanziert und der Arbeitgeber bekommt es voll erstattet, ergo du hast ihn die ganze Zeit im BV nichts gekostet! da hat er ja schonmal gespart. also sind ja deine Urlaubstage aus der Zeit auch schon quasi mitbezahlt. der soll froh sein das du nicht immer mal krank geschrieben warst, da hätte er dich immer sechs Wochen voll bezahlen müssen, ohne das du da wärst und hättest auch noch deinen Urlaub...


Mitglied inaktiv

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Dein AG bleibt auf den Kosten für die 44 Urlaubstage sitzen, wie jeder andere AG auch. Er hätte dir aber für die Zeiten wo die Praxis geschlossen hatte (falls es das gab), damals schon Urlaub abziehen dürfen. In den Betriebsferien fallen ja keine Gefährdungen durch die Tätigkeit an. Urlaub, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld sind die Kosten, auf die der AG immer sitzen bleibt. Die Umlage erstattet nur die regelmäßigen Gehaltszahlungen. Das kann einen kleinen Betrieb u.U. schwer belasten.


Mitglied inaktiv

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Das regelmäßige Gehalt während der Beschäftigungsverbote hat der AG aus einer Umlage, die NICHT durch die KK; sondern durch AG-Beträge bezahlt wird, erstattet bekommen. In diese Versicherung muss er selber, der AG, monatlich für jeden Mitarbeiter einzahlen, derzeit 0,7% beträgt der Beitragssatz. Während der Beschäftigungsverbote hat die Frau Urlaubstage erworben, ohne tatsächlich gearbeitet zu haben. Wenn sie diesen Urlaub - 44 Tage - abfeiert, muss der AG gewöhnlichen Lohn bezahlen ohne dass diese Kosten erstattet würden. Für die Vertretung, die anstelle der Schwangeren eingestellt wurde, muss der AG auch Urlaub gewähren und bezahlen. Somit hat er jetzt für eine einzige Stelle zwei Personen, denen er Urlaub gewähren und bezahlen muss. Ich weiß nicht, ob du vielleicht einen Denkfehler hast. Es ist keineswegs kostenfrei, wenn jemand ein BV bekommt. Von doppelt abkassieren kann gar keine Rede sein. Er bekommt lediglich die regelmäßigen Gehälter aus einem Topf erstattet, den er selbst durch Beiträge wieder auffüllen muss. Im Grunde tragen die Arbeitgeber ALLE Kosten für den Mutterschutz entweder direkt oder indirekt durch die Umlagebeiträge.


cube

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Grundsätzlich gehen Urlaubstage durch ein BV nicht verloren und der AG muss diese Urlaubstage später voll gewähren. Eine Erstattung erhält er von keiner Stelle. Aber: du schreibst, seit 2014 zwei BV´s, zwischendurch gearbeitet. Wie lange gearbeitet? Und wie lange Elternzeit? 44 Tage Resturlaub hört sich für mich zu viel an, um nur aus der Zeit vor 1. BV übrig geblieben zu sein. Hast du Urlaub aus Elternzeit komplett dazu gerechnet? Elternzeit verringert den Urlaubsanspruch. Pro Monat kann der AG 1/12 vom jeweiligen Jahresurlaub abziehen. Urlaub, der durch ein BV nicht genommen werden kann, bleibt nicht nur bis 31.3. des Folgejahres, sondern bis 31.3. des übernächsten Jahres gültig. Danach verfällt er jedoch, wenn du trotz der Möglichkeit, den Urlaub abzubauen (bei dir evt. der Zeitraum zwischen den BV´s) dies nicht getan hast. Ich bin mir also gerade gar nicht so sicher, ob du überhaupt 44 Tage übrig hast.


Mitglied inaktiv

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Bitte mal folgende Links zu Gemüte führen. §17 Abs. 2 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html §17 MuSchG https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html Kommt eine Frau am 01.02.18 aus der EZ zurück, so kann sie den Resturlaub bis zum 31.12.19 nehmen! Und 44 Urlaubstage sind durchaus realistisch bei 2 Schwangerschaften. Bei Anspruch auf 30 Urlaubstagen. Im Dezember schwanger geworden mit Kind 1, letzter Tag Mutterschutz im Oktober sind allein 25 Urlaubstage. Ein Jahr EZ und zum ende der EZ wieder schwanger geworden, wieder BV - wieder z.B. 25 Tage Urlaubsanspruch erworben. Alles tutti, durchaus so möglich.


Mitglied inaktiv

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Nachtrag Und wenn die Frau dann plant ihren Resturlaub im Oktober 19 zu nehmen und zufällig schwanger ins BV rutscht, dann verfällt da absolut überhaupt nichts... Deine Rechtsauskunft ist gut gemeint aber mies ;-)


cube

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Erstaunlich, da es gerichtlich bereits so entschieden wurde. Davon ab habe ich nicht gesagt “ist verfallen“ sodern könnte, wenn sie zwischendurch lange genug gearbeitet hat, um Urlaub abbauen zu können. Das der AG für jeden Monat Elternzeit 1/12 vom Jahresurlaub abziehen darf, habe ich mir auch nicht ausgedacht.


Mitglied inaktiv

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Du schreibst verfällt zum 31.03. ... Gerichte halten sich auch an Gesetze - siehe Links oben


cube

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Verfällt, wenn man trotz Möglichkeit zum Abbau des Urlaubs dies nicht getan hat. Meine Güte, es geht euch alles sehr darum, das letzte Wort zu haben, euch irgendwie zu profilieren und vor allen Dingen: anderen (verneintliche) Fehler nachzuweisen, oder? Auch gerne hier genommen: Fragestellern irgendwelche Betrugsabsichten oder Dummheit zu unterstellen. Vielleicht sollten wir einfach alle wieder aufhören, hier unseren “Expertenrat“ zum besten zu geben und das einfach wieder frau Bayer überlassen. Dieses Forum hier ist echt zum abgewöhnen....


littlestarling82

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er zahlt du U2 Umlage an die Krankenkassen, aber die müsste er ja auch ohne schwangere Mitarbeiterin zahlen ;-) und diese fängt bei weitem nicht die gesamten Kosten auf die bei einem BV entstehen! es zahlt trotzdem die Krankenkasse den Betrag an den Arbeitgeber zurück! und da ist nunmal die Urlaubsvergütung mit inbegriffen! wenn er ihren Lohn bezahlen hätte müssen in der Schwangerschaft, dann hätte sie in der Zeit auch gefehlt wegen Urlaub und das hätte ihm ja auch niemand zurück erstattet ;-) also liegt da der Denkfehler bei dir, er hat das Gehalt zurück bekommen von der KK, dort ist der bezahlte Urlaub mit dabei gewesen. Warum sollen sie jetzt nochmal den Urlaub bezahlen? wenn es für die Arbeitgeber so ein Draufzahlgeschäft wäre wie du meinst, warum schicken dann soviele Arbeitgeber zu vorschnell die Schwangeren ins BV und warum kontrolliert die Krankenkasse es so scharf wenn sie die Kosten nicht auffangen müssten? wirklich kostenintensiv für den AG sind immer wieder Krankschreibungen, deswegen sind viele AG froh wenn die Schwangere ein BV bekommt. ich habe nun mein drittes BV, die Krankenkasse hatte mir damals alles genau erklärt, dann müssen die wohl einen Denkfehler haben ;-)))


Mitglied inaktiv

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er hat das Gehalt zurück bekommen von der KK, dort ist der bezahlte Urlaub mit dabei gewesen. ------------------------- ??? die Umlagekasse erstattet keinen Urlaub, und schon gar keinen nicht genommenen Urlaub. Erklär mal den Satz oben.


Mitglied inaktiv

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Also irgendwo hat dein AG und Du ja schon einen Denkfehler. was würde den mit deinem Urlaub passieren wenn deine Schwangerschaftsvertretung nicht da wäre sondern du wieder normal arbeitest? Entweder kann dein AG dann deine Urlaubszeit irgendwie auffangen - weil eben nicht entsprechen Behandlungstermine oder aber durch die Mehrarbeit der anderen. Er muss dir den Urlaub ja nicht auszahlen - außer ihr trennt euch. Er kann auch sagen, Du feierst ihn ganz normal ab - entweder wenn die Schwangerschaftsvertretung noch da ist oder aber wenn diese weg ist und du eben wieder entsprechend zahlst. So oder so, er hat da keinen "Verlust". Davon ab sollte ein AG eigentlich entsprechende Rücklagen haben um das aufzufangen. Was er nicht muss, er muss dir nicht erlauben den Urlaub in Anschluss an deine EZ im kompletten zu nehmen und er muss wie gesagt ihn auch nicht auszahlen wenn du normal wieder arbeitest. Menschlich nachvollziehbar ist aber das dein AG wenig begeistert ist von dir als AN - denn ich denke mal die 3 sind inzwischen ein eingespieltes Team. Da ist es blöde wenn das alles wieder durcheinander gerät. Falls du in den beiden BV wirklich in Urlaub warst - dann hättest du dafür im übrigen auch Urlaubstage nehmen müssen. Sollte das der Fall sein, kannst du da deinem AG evtl entgegen kommen - fairerweise.


chrisC

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Erst mal vielen Dank für Euren vielen Meinungen. Ich habe die Tage nochmal genau aufgelistet und auseinander glabüstert um eine Grundlage zur Diskussion zu haben. Rein aus den beiden BV´s sind es 26 Tage Urlaub, 18 Tage sind Mutterschutz und 18 Tage waren der Resturlaub und Überstunden vor dem ersten Beschäftigungsverbot 2014. Die erste EZ ging bis Mitte Juli, das zweite BV begann schon zwei Wochen danach. Dazwischen habe ich Urlaub und Stunden abgebaut. Ich war aber auch sehr ehrlich zu meinem Chef, als er sagte, er wird meiner Vertretung kündigen müssen, dass ich ihn ganz konkret in unsere Familienplanung eingeweiht habe und ihm so die Möglichkeit geben konnte, den Laden weiterzuführen. Denn es ist in unserem Beruf leider sehr schwer, geeignetes Personal zu finden. Ich habe eigentlich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Chef und kann seine Situation auch voll und ganz verstehen, deswegen wollte ich mich auch über alle Möglichkeiten informieren. Das ist ja eigentlich auch nicht die Aufgabe eines Angestellten. Aber es ist auch mein Geld. Über die Stunden und Urlaubstage vor dem BV und aus dem Mutterschutz lässt sich für mich auch nicht rütteln. Über die anderen Tage kann man ja reden. Nun ist nämlich auch eine der anderen Kolleginnen ins BV gekommen. Und er möchte schon gar keine Frau mehr im gebährfähigem Alter einstellen. Das sind halt die Tücken der Selbstständigkeit. Liebe Grüße Chris


littlestarling82

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wenn die KK die Vergütung dem Arbeitgeber erstattet, dann ist in der Vergütung ja auch der Urlaub mitinbegriffen. wenn er ein jährliches Gehalt bezahlt, dann sind da ja die Urlaubstage auch mit abgedeckt. Verstehe ehrlich gesagt nicht was daran so unverständlich für dich ist ;-) oder bekommst du im Urlaub kein Geld von deinem Arbeitgeber?? Frau Bader hat übrigens nun das gleiche geantwortet...


littlestarling82

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wenn die KK die Vergütung dem Arbeitgeber erstattet, dann ist in der Vergütung ja auch der Urlaub mitinbegriffen. wenn er ein jährliches Gehalt bezahlt, dann sind da ja die Urlaubstage auch mit abgedeckt. Verstehe ehrlich gesagt nicht was daran so unverständlich für dich ist ;-) oder bekommst du im Urlaub kein Geld von deinem Arbeitgeber?? Frau Bader hat übrigens nun das gleiche geantwortet...


littlestarling82

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wenn die KK die Vergütung dem Arbeitgeber erstattet, dann ist in der Vergütung ja auch der Urlaub mitinbegriffen. wenn er ein jährliches Gehalt bezahlt, dann sind da ja die Urlaubstage auch mit abgedeckt. Verstehe ehrlich gesagt nicht was daran so unverständlich für dich ist ;-) oder bekommst du im Urlaub kein Geld von deinem Arbeitgeber?? Frau Bader hat übrigens nun das gleiche geantwortet...


littlestarling82

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wenn die KK die Vergütung dem Arbeitgeber erstattet, dann ist in der Vergütung ja auch der Urlaub mitinbegriffen. wenn er ein jährliches Gehalt bezahlt, dann sind da ja die Urlaubstage auch mit abgedeckt. Verstehe ehrlich gesagt nicht was daran so unverständlich für dich ist ;-) oder bekommst du im Urlaub kein Geld von deinem Arbeitgeber?? Frau Bader hat übrigens nun das gleiche geantwortet...


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