smile73
Hallo! Ich war jetzt 1 Jahr in Elternzeit zu Hause und möchte nun wieder anfangen zu arbeiten. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt die Vereinbarung zur Teilzeit in Elternzeit geschickt und hat mir eine Arbeitszeit vorgegeben. Ich hatte ursprünglich den Wunsch geäußert 25 Std. an 4 Tagen zu arbeiten. Bekommen habe ich jetzt die 25 Std., aber an 5 Tagen und mir wurde meine Arbeitszeit von 10 - 15 Uhr vorgegeben. Eigentlich haben wir in unserer Firma Gleitzeit. Kann er das machen ? Vor der Elternzeit hatte ich 20 Std. an 3 Tagen gearbeitet. Könnte ich nachträglich auch noch sagen, dass ich doch wieder nur 20 Std. arbeiten möchte ? Vielen Dank für Ihre Info. Schöne Grüße smile73
Hallo, Sie können wie vor der EZ arbeiten. Ansonsten kommt es auf den Vertrag an - un die betrieblichen Belange Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Ich bin Mutter von 3 Kinder 6j. 5j. und 20 Monate. Ich arbeite seit dem 01.04.2010 bei einer Firma die Ware verräumt in Lebensmittelladen, zu Anfang war der Arbeitsbeginn 8:00 Uhr doch jetzt möchte der Arbeitgeber das wir um 7:00 Uhr anfangen. Mit 8:00 hatte ich kein Problem da meine Kinder zu Schule Kindergarten und Krippe gehen doch wo soll ich s ...
Hallo, mein Mann, der auch bei der Stadt arbeitet, hat mir eben von meinem Chef ausrichten lassen, dass wenn ich von der 1 jährigen Elternzeit zurück komme entweder weiter in Schicht arbeiten muss oder in Teilzeit. Ich habe bisher eine 40 STunden Woche gearbeitet und wie bereits beschrieben im Schichtdienst. Da ich aber jetzt Mutter geworden bin, ...
Hallo Frau Bader, ich werde nach 2-jähriger Elternzeit am 01.10.13 meine Arbeit mit verringerter Stundenzahl wieder aufnehmen. Ich habe vor der Schwangerschaft 40 Std/Woche gearbeitet und habe mich jetzt mit meinem Arbeitgeber auf 30 Std/Woche geeinigt. Wir haben einen Kindergartenplatz der uns nur max. 35 Std/Woche anbietet. Darüber ist mein AG a ...
Da ich demnächst bei einer anderen Firma anfange und dort erst mal vier Monate Vollzeit arbeiten werde. Ich bekomme dort nochmal eine Ausbildung, die nur in Vollzeit möglich ist,will bzw muss mein Mann seine Arbeitszeit von 38 auf 30 Stunden reduzieren. Er müsste unseren 3 Jährigen Sohn in die Kita bringen und wieder abholen.Er hat bei seinem Arbei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit gestellt. 15 Stunden 2 Tage die Woche von 8-16:30 Uhr. Vor der Elternzeit hab ich Vollzeit täglich von 8-16:30 Uhr gearbeitet mit Gleitzeit. Leider wurde dieser aus betrieblichen Gründen abgelehnt (welche ich nicht kenne). Mir wurde ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat einen Arbeitsvertrag, in dem geregelt ist, dass Sie je nach Bedarf zw. 32 und 40 Wochenstunden als Erzieherin eingesetzt werden kann. Sie hat vor der Elternzeit mehrere Jahre 37 Wochenstunden gearbeitet. Ihr Arbeitgeber will Sie jetzt nach Ende der Elternzeit auf 32 Wochenstunden runterstufen. Das hat f ...
Was passiert, wenn Eltern mehrere Kinder haben? Werden die vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse gleichmäßig auf jedes Kind verteilt, erhält jedes weitere Kind weniger, oder bekommt nur das erste Kind einen Zuschuss, während die anderen Kinder keine Unterstützung erhalten?
Hallo Frau Bader, Im Moment ist eben Erkältungszeit und unser Kind ist schon seit Anfang Dezember immer mal wieder am kränkeln. Mal mehr mal weniger stark. Ich arbeite im Gesundheitssystem mit Terminen, und heute morgen ereignete sich die Situation, das mir mein Kind in der Gaderobe der KiTa sagte, das es ihm nicht gut gehen würde. Also habe ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe mir heute für meinen AG meine Schwangerschaftsbescheinigung geben lassen Da steht das Datum der Feststellung das heisst mein Arbeitgeber sieht wenn ich ihm das am Montag an meinem ersten Arbeitstag gebe das ich schon vor vertragsunterzeichnung schwanger war. Kann er mich kündigen oder den Vertrag zurück ziehen?
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell