Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf mein Arbeitgeber mir in der Elternzeit die neue Arbeitszeit vorschreiben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf mein Arbeitgeber mir in der Elternzeit die neue Arbeitszeit vorschreiben?

SarahCla

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit gestellt. 15 Stunden 2 Tage die Woche von 8-16:30 Uhr. Vor der Elternzeit hab ich Vollzeit täglich von 8-16:30 Uhr gearbeitet mit Gleitzeit. Leider wurde dieser aus betrieblichen Gründen abgelehnt (welche ich nicht kenne). Mir wurde vorgeschlagen an 3 Tagen die Woche von 7-12:30 Uhr zu arbeiten. Ist das rechtlich in Ordnung? Ich könnte es nämlich nicht realisieren um 7 anzufangen. Alle anderen Mitarbeiter haben Gleitzeit. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist, was in ihrem Vertrag steht. Wenn Sie gemäß Ihrer arbeitsvertraglichen Vorgaben auch in einem Bereich eingesetzt werden dürfen, bei dem die Arbeitszeit früher beginnt, ist das nicht zu beanstanden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Was steht in deinem Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten? LG Lilly


cube

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Wie schon geschrieben: es kommt darauf an, ob dein Arbeitsvertrag einen Beginn ab 7 Uhr vorsieht. Den Grund der Ablehnung muß der AG übrigens auf Nachfrage nennen.


SarahCla

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Nein in meinem Arbeitsvertrag steht das so nicht. Dort steht geschrieben: 1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen werden von der Geschäftsführung festgelegt und gelten für alle Mitarbeiter oder für bestimmte Mitarbeitergruppen einhaltlich.


cube

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Das ist ein schlauer Trick des AG, um sich nicht festlegen zu müssen. Aber: dann gelten die betriebsüblichen Zeiten. Wird bei euch normalerweise nicht um 7 angefangen, kann der AG das für dich nicht einfach festlegen. Ist dies aber eine übliche Anfangszeit bei euch, darf er auch dich entsprechend einsetzen.


SarahCla

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Es gibt bei meinem Arbeitgeber zum einen die Werkstatt/Lager dort ist der Arbeitsbeginn um 7.00 Uhr und die Verwaltung, dort ist der Arbeitsbeginn um 8.00 Uhr. Bei beiden Bereichen gibt es eine Gleitzeitregelung von einer Stunde. Da ich vor meiner Elternzeit in der Verwaltung gearbeitet habe müsste dann ja 8.00 Uhr für mich gelten oder? Mein neuer Einsatzbereich laut AG würde „Lagerverwaltung“ heißen.


cube

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Puhh, steht denn in deinem Vertrag, das du auch in andere Bereiche bei Bedarf versetzt werden kannst? Aber ich denke, du solltest besser auf die Antwort von Frau Bader warten - oder vielleicht weiß jemand anderes hier für diesen Fall Bescheid. Ich würde meinen, das er darf, da es eine übliche Zeit für diese Abteilung ist und ebenfalls Verwaltung - meine Hand kann ich dafür aber nicht in‘s Feuer legen. sorry.


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