Charlotte18
Hallo, wir haben 12 Monate Elterngeld beantragt (Mutter von Juli18 bis Juni19, Vater von Okt. und Nov.18). Wir haben Kontakt mit einer Tagesmutter aufgenommen und sie hat uns einen Ganztagsbetreuungsplatz ab 01.03.19 in Aussicht gestellt, nehmen wir diesen nicht an, wird er andersweitig vergeben und es steht für 2019 keiner mehr zur Verfügung. Wir würden aber gern unser Kind bei dieser TaMu betreuen lassen, da wir da schon gute Erfahrungen mit unseren ersten Kind gehabt haben. Besteht für die Zeit von März19 bis Juni19 dann trotzdem Anspruch auf Elterngeld, da die Mutter dennoch zu Hause bleiben würde und die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung nicht vollumfänglich nutzen würde (trotz Vertrag)?
Hallo, na klar! Liebe Grüße, NB
Felica
Klar, EG ist nicht davon abhängig.
bellis123
Meines Wissens ist Vorraussetzung für den Elterngeldbezug, dass das Kind zuhause betreut wird. Inwieweit das geprüft wird weiß ich nicht. Klar, während der Eingewöhnung ist man ja auch meist noch zuhause, aber bei euch wären dies ja 4 Monate, was darüber ja weit hinaus geht. Im Zweifelsfall bei der Elterngeldstelle nachfragen, allerdings weckt man dann ggf. auch schlafende Hunde ;-)
Mitglied inaktiv
Natürlich bekommt man EG, egal ob das Kind betreut ist oder nicht. Das Landeserziehungsgeld in Bayern war davon abhängig ob Kind betreut war oder nicht. Da es da jetzt Familiengeld (auch unabhängig von Betreuung) gibt, ist das aber inzwischen auch hinfällig. Andernfalls müsste man ja ältere Kinder auch komplett aus der Einrichtung nehmen, nur weil ein weiteres Geschwisterkind kommt. Die einzige Beschränkung, die es in manchen Gemeinden gibt ist, dass so lange ein Elternteil daheim ist, die Kinder keinen Ganztagesplatz bekommen. Auch das hat aber nichts damit zu tun, ob man EG bezieht oder nicht, sondern mit der Anwesenheit des Elternteils Zuhause. LG Lilly
-Talia-
Der Anspruch auf EG ist tatsächlich abhängig davon, dass man das Kind hauptsächlich selbst betreut. Das wird auch angenommen, wenn man bis zu 30 Stunden arbeiten geht. Würde sie wieder Vollzeit arbeiten, hätte sie tatsächlich auch keinen Anspruch auf EG (und natürlich auch nicht auf Elternzeit). Wie das jetzt ist, wenn das Kind zumindest vertraglich ganztags von der Tagesmutter betreut wird -keine Ahnung. Um wievieele Stunden geht es denn? Kann man dann noch sagen., dass der Elterngeldbeziehende das Kind auch hauptsächlich betreut? Frau Bader weiß es bestimmt. Ansonsten würde ich glaube ich tatsächlich die Elterngeldstelle fragen, bevor das böse Erwachen später kommt??
Dojii
Die Richtlinien zum BEEG besagen, dass eine Betreuung durch Tagesmütter oder in einer öffentlichen Betreuungseinrichtung keinen Einfluss auf das Elterngeld hat und nicht als Unterbrechung der eigenen Betreuung gilt (1.1.1.3.1 Betreuung und Erziehung des Kindes (Nr. 3)).
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"