Charlotte18
Hallo, wir haben 12 Monate Elterngeld beantragt (Mutter von Juli18 bis Juni19, Vater von Okt. und Nov.18). Wir haben Kontakt mit einer Tagesmutter aufgenommen und sie hat uns einen Ganztagsbetreuungsplatz ab 01.03.19 in Aussicht gestellt, nehmen wir diesen nicht an, wird er andersweitig vergeben und es steht für 2019 keiner mehr zur Verfügung. Wir würden aber gern unser Kind bei dieser TaMu betreuen lassen, da wir da schon gute Erfahrungen mit unseren ersten Kind gehabt haben. Besteht für die Zeit von März19 bis Juni19 dann trotzdem Anspruch auf Elterngeld, da die Mutter dennoch zu Hause bleiben würde und die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung nicht vollumfänglich nutzen würde (trotz Vertrag)?
Hallo, na klar! Liebe Grüße, NB
Felica
Klar, EG ist nicht davon abhängig.
bellis123
Meines Wissens ist Vorraussetzung für den Elterngeldbezug, dass das Kind zuhause betreut wird. Inwieweit das geprüft wird weiß ich nicht. Klar, während der Eingewöhnung ist man ja auch meist noch zuhause, aber bei euch wären dies ja 4 Monate, was darüber ja weit hinaus geht. Im Zweifelsfall bei der Elterngeldstelle nachfragen, allerdings weckt man dann ggf. auch schlafende Hunde ;-)
Mitglied inaktiv
Natürlich bekommt man EG, egal ob das Kind betreut ist oder nicht. Das Landeserziehungsgeld in Bayern war davon abhängig ob Kind betreut war oder nicht. Da es da jetzt Familiengeld (auch unabhängig von Betreuung) gibt, ist das aber inzwischen auch hinfällig. Andernfalls müsste man ja ältere Kinder auch komplett aus der Einrichtung nehmen, nur weil ein weiteres Geschwisterkind kommt. Die einzige Beschränkung, die es in manchen Gemeinden gibt ist, dass so lange ein Elternteil daheim ist, die Kinder keinen Ganztagesplatz bekommen. Auch das hat aber nichts damit zu tun, ob man EG bezieht oder nicht, sondern mit der Anwesenheit des Elternteils Zuhause. LG Lilly
-Talia-
Der Anspruch auf EG ist tatsächlich abhängig davon, dass man das Kind hauptsächlich selbst betreut. Das wird auch angenommen, wenn man bis zu 30 Stunden arbeiten geht. Würde sie wieder Vollzeit arbeiten, hätte sie tatsächlich auch keinen Anspruch auf EG (und natürlich auch nicht auf Elternzeit). Wie das jetzt ist, wenn das Kind zumindest vertraglich ganztags von der Tagesmutter betreut wird -keine Ahnung. Um wievieele Stunden geht es denn? Kann man dann noch sagen., dass der Elterngeldbeziehende das Kind auch hauptsächlich betreut? Frau Bader weiß es bestimmt. Ansonsten würde ich glaube ich tatsächlich die Elterngeldstelle fragen, bevor das böse Erwachen später kommt??
Dojii
Die Richtlinien zum BEEG besagen, dass eine Betreuung durch Tagesmütter oder in einer öffentlichen Betreuungseinrichtung keinen Einfluss auf das Elterngeld hat und nicht als Unterbrechung der eigenen Betreuung gilt (1.1.1.3.1 Betreuung und Erziehung des Kindes (Nr. 3)).
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