Wenn Leistungen vom Jobcenter ausgezahlt wurden und innerhalb des selben Monats es zu einer Arbeitsaufnahme kam, was umgehend dem Jobcenter mitgeteilt wurde, und die Auszahlung des. 1. Gehaltes erst zum 30. des selben Monats erfolgt. Kann das Jobcenter dann 5 Wochen nach der Angabe, das gearbeitet wird die bereits ausgezahlten Leistungen als Darlehen werten und zurückverlangen? Auch wenn das zum 30. ausgezahlte Gehalt nun zur Kostenabdeckung des folgenden Monats dient, somit wir in dem Monat, wo noch Leistungen bezogen wurden auch auf diese angewiesen waren? lg
von miez_85 am 16.04.2012, 11:07