Hallo, ich bin ab Mitte Februar wieder in Elternzeit, 3 Jahre, jetzt überlege ich nächstes Jahr zum Herbst hin eine neue Schulische Ausbildung zu beginnen. Ich bekomme an Elterngeld voraussichtlich nur den Mindestsatz und würde dieses auch nur das erste Jahr beantragen. 1. Muss ich mein Arbeitsverhältniss kündigen, weil ich ich vermutlich ja die 30 Stunden Grenze überschreite? 2. Würde ich auch die restlichen Monate mein Elterngeld bekommen? Vielen Dank schon mal.
von FrauANJA am 25.08.2017, 13:00