Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich nach eigenständiger Kündigung zurück in die Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich nach eigenständiger Kündigung zurück in die Elternzeit?

carry1212

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen 11 Monate alten Sohn. Ich war bis zum 6. Lebensmonat in Elternzeit, die restliche Elternzeit bis zum 14. Lebensmonat nimmt mein Lebensgefährte. Nun ist es in meinem jetzigen Job, aufgrund von zuviel Arbeit und zuwenig Mitarbeitern, so stressig, dass ich es aus beruflicher Sicht nicht länger durchhalte bei meinem jetzigen Arbeitgeber weiter beschaftigt zu bleiben. Kurz gesagt würde ich gern kündigen, auch wenn dies bedeutet, dass ich ersteinmal ohne Beschäftigung wäre. Könnte ich theoretisch wieder in die Elternezit zurückkehren ohne finanzielle Ansprüche oder muss ich mich arbeitssuchend melden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, geht beides Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bei wem möchtest Du denn Elternzeit nehmen ? Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Natürlich kannst Du kündigen und Zuhause bleiben wenn ihr Euch das leisten könnt. Bitte rechne aber dazu dass Du Deine Krankenkasse dann selbst bezahlen musst. Du bist keinem Rechenschaft schuldig wenn Du Zubause bleibst und kein Geld vom Staat möchtest.


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