Muttergans
Hallo,
Bald endet mein erstes von drei Jahren Elternzeit und somit auch das Elterngeld. Wir möchten gerne unsere Wohnung verkaufen und dann zwei Jahre um die Welt reisen.
Da wir in dieser Zeit höchstwahrscheinlich wenn überhaupt nur kurz zu Weihnachten nach Deutschland kommen, war unser Einwohnermeldeamt überfordert und konnte uns leider mit unseren Fragen nicht weiterhelfen. Uns wurde nur gesagt, wir müssten uns abmelden, wenn wir längerfristig das Land verlassen und keine Wohnung mehr haben.
Welche Konsequenzen könnte das eventuell haben, bzw worauf müsste man noch achten?
Ich bleibe ja weiter angestellt, läuft meine Krankenversicherung dann normal weiter über meinen Arbeitgeber oder würde dieser über meine Reise informiert und das Arbeitsverhältnis eventuell dadurch sogar beendet?
Da ich nach der Elternzeit und Reise wieder in meinen alten Job einsteigen möchte, möchte ich meinen Arbeitgeber nur ungern über unsere Pläne informieren, da ich befürchte er könnte dann versuchen mich zu kündigen.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Abmeldung aus Deutschland ohne neuen Wohnsitz für unsere Krankenversicherung (wenn ich weiter angestellt bleibe)?
Für jegliche qualifizierte Hilfe bin ich dankbar! An dieser Stelle bitte ich unangebrachte Grundsatzdiskussionen (a la „warum, weshalb, wieso, hast du bedacht was du deinem Kind antust“ etc.) außen vorzulassen, da ich mich nicht rechtfertigen werde und nicht darauf eingehen werde!
Vielen Dank im Voraus
Die Gänsemama
Hallo, wie oft haben wir auf Wohnmobilstellplätzen schon solche "wie Sie" getroffen - und waren jedes Mal neidisch. Wieso weshalb warum kann ich klar beantworten, wenn wir nicht zwei schulpflichtige Kinder und dafür einen Goldesel hätten, würden wir es auch so machen! Wenn Sie also nicht mehr in Deutschland leben und hier nicht angemeldet sind, werden Sie kein Kindergeld bekommen. Mit der Krankenkasse würde ich sprechen und im Zweifel eine Auslandskrankenkasse abschließen. Die kostet kleines Geld. das Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit, das brauchen Sie nicht extra zu beenden. Für eine Postadresse haben Sie ja gesorgt, das dürfte also auch kein Problem sein. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Gedanke/ Hinweis zur Umsetzung. Gar keine Anschrift zu haben halte ich für problematisch. Post der Rentenversicherung, der Bank, Krankenkasse ect. kann ja dennoch wichtig sein. Bsp. Geldkarte/Kreditkarte gestohlen/ verloren. Briefkasten bei vertrauenswürdigen Personen möglich? Postfach? Neidische Grüße :-)
Mitglied inaktiv
Im allgemeinen ist eine Anspruchsvoraussetzung, dass man seinen Wohnsitz (d.h. Lebensmittelpunkt) in Deutschland hat. Unter die Ausnahmen fallt ihr auch nicht. Es gibt aber eine Expertenhotline, wo man sich erkundigen kann: "Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:30 bis 15:30 Uhr unter Tel. 0361 38039540. Sie können uns aber auch gern an service@elterngeld.net schreiben." Ich würde mich dort erkundigen.
bobcat
Bei längeren Auslansaufenhalt benötigt ihr eine Auslandskrankenversicherung. Die gesetzliche nimmt dich dann nach Rückkehr wieder auf. LG, Bobcat
bobcat
Sie will doch gar kein Elterngeld mehr...
Mitglied inaktiv
@Uriah Elternzeit nicht Elterngeld!
Muttergans
@hubbelhubbel
Du hast natürlich absolut recht mit der Post! Dafür gibt es einige Möglichkeiten, wie einen virtuellen Briefkasten (meine Post würde für mich entgegengenommen, eingescannt und per E-Mail geschickt werden), Nachsendeauftrag an Verwandte oder Freunde etc.
Ich finde es aber wirklich spannend, dass wir scheinbar schon wieder völlig durch jedes Raster fallen und leider bislang keiner so richtig helfen konnte... das hatte ich schonmal (zwei Jahre Auslandsaufenthalt für Praktikum und Arbeit nach dem Abi und vor dem Studium, als ich zurück kam waren die Damen im Arbeitsamt völlig überfordert, weil ich Aufnahmeprüfungen hatte und nach ihrem Maßstab weder ausbildungssuchend noch arbeitslos etc. war und es war totales Chaos wer, wo und wie ich versichert werde). Wenn man in Deutschland kein Kästchen für ein Kreuzchen hat...
Salizarah
Hallo, wir haben demnächst was ähnliches vor und können leider bisher auch keine Antworten finden. Wir würden gerne beide unsere Elternzeit auf die 3 Jahre erweitern und dann für den Zeitraum vorübergehend ins Ausland ziehen. Da wir unsere Wohnung aufgeben möchten wir uns auch abmelden um alle Verträge kurzfristig kündigen zu können. Würde mich freuen wenn du kurz berichten könntest wie ihr es umgesetzt habt in 2018 :-) LG Sarah
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