AlissaZoll
Hallo Frau Bader, meine Situation ist wie folgt: Der Zeit befinde ich mich in 3 jähriger Elternzeit, diese ist am 13.10.2019 vorbei. Nun bin ich wieder Schwanger und der ET ist am 16.01.2020, das heißt der Mutterschutz geht ab 05.12.2019. Ich muss also etwa 1 1/2 Monate in Vollzeit arbeiten. Jetzt ist meine Frage ob es denn möglich wäre meine aktuelle Elternzeit (Zwillinge Gesamtanspruch 6 Jahre) zu verlängern? Und wessen Zustimmung bzw. Genehmigung brauche ich dafür? Oder reicht es wenn ich 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit die Verlängerung beantrage? Und wie sieht es dann mit den Ansprüchen auf Mutterschafts- und Elterngeld aus? Was wäre die bessere Lösung? Vielen Dank im Vorraus!
Hallo, weiter unten habe ich gelesen, dass Sie nicht die Elternzeit-Abschnitte auf ein bestimmtes Kind bezogen haben. Damit ist die Elternzeit aufgebraucht. Sie können jetzt entweder noch restlichen Urlaub nehmen, wenn vorhanden, oder unbezahlten Urlaub. Letzteres ist von Nachteil, Sie haben an Lücken in der Rentenversicherung und bekommen weniger Elterngeld. Vielleicht können Sie auch mit ihrem Arbeitgeber reden und in seinem Einverständnis einfach sozusagen rückwirkend ändern. Das geht jedoch nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Ansonsten müssen Sie sehen, wie die Kinder betreut werden. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wie hast du denn die bisherige Elternzeit(en) angemeldet? Hast du diese nur für 1 Kind genommen? Hast du dieses konkret benannt?
AlissaZoll
Ich habe die bisherige Elternzeit nich konkret benannt. Sondern einfach insgesamt die 3 Jahre beantragt ohne mich auf ein bestimmtes Kind zu beziehen!
mellomania
um 6 jahre anspruch zu haben MUSST du dich auf jeweils ein kind beziehen. also ein jahr von kind 1, dann ein jahr von kind2, dann zwei jahre kind1 und zwei jahre kind2. du verschenkst gerade dummerweise DREI JAHRE denn die zeiten laufen parallel! daher bleibt dir nichts übrig, als vollzeit arbeiten zu gehen um den vollen AG Anteil und mehr EG zu bekommen. rückwirkend ändern kannst du da leider überhaupt nichts.
3wildehühner
Das war ein Fehler! Du hättest die Elternzeit für ein bestimmtes Kind beantragen müssen. Und zwar da jeweils ein Jahr für jedes Kind innerhalb der ersten drei Lebensjahre.( also z.B. Kind 1 zwei Jahre und dann Kind 2 ein Jahr) Jetzt hast du keinen Anspruch mehr nach den drei Jahren! Du musst also auf jeden Fall zwischen Elternzeitende und Mutterschutzbeginn Vollzeit arbeiten gehen.
AlissaZoll
Schade dass ich da von niemandem informiert wurde, habe damals extra nachgefragt, dass ich mich da auf die Kinder jeweils beziehen muss wurde mir von niemandem gesagt! Was wäre denn die zweitbeste Lösung? Vollzeit ist leider gar nicht möglich!
mellomania
es obliegt dir allein dich drum zu kümmern. da muss dich keiner informieren..ist leider so. wenn du nicht vollzeit arbeiten kannst, musst du mit deinem AG sprechen ob ein tz vertrag möglich ist. dein vz vertrag ist dann aber leider hinüber. den kannst du nicht halten. wenn der AG keine tz anbieten kann oder zeiten, in denen du kannst, dann musst du kündigen. denn die betruung der kinder obliegt auch dir alleine. heißt konkret; nach der EZ lebt dein vertrag auf. kannst du den nicht erfüllen, klären ob tz möglich, wenn nicht oder nur arbeitszeiten, die du nicht halten kannst, musst du kündigen. ich würde das aber versuchen die kinder so betreuen zu lassen, dass du zumindest tz arbeiten kannst, wenn auch woanders nach kündigung. problem ist, dass du kein anrecht auf alg hast wenn du dem arbeitsmarkt nicht zu verfügung stehst. und 15 h die woche musst du zur verfügung stehen um anspruch zu haben
mellomania
es sind nur sechs wochen! ich würde, um den vz vertrag nicht zu verlieren, versuchen irgendwie die kinder so betreuen zu lassen, dass du vz arbeiten kannst. und wenn du noch resturlaub und stunden hast von vor dem mutterschutz der kinder, kannst du den ja auch noch nehmen und somit müsstest du weniger arbeiten. alles doof mist mist
Mitglied inaktiv
Viel für das Elterngeld gibt es aber nicht, wenn du die paar Wochen irgendwie überbrückst.
Karlafrodo
Hallo, du könntest zur Überbrückung unbezahlten Urlaub beantragen, Brückenteilzeit (weiß nicht, ob es dafür eine Minimum Zeitdauer gibt), normale Teilzeit, oder - falls du noch Resturlaub hast - den abbauen.
AlissaZoll
Ist es denn möglich, dass ich meinen AG darum bitte den Antrag zu korrigieren? Also hat er das in der Hand oder sind dafür andere Stellen zuständig? Denn wenn er das entscheidet, könnte ich Glück haben! An unbezahlten Urlaub habe ich auch gedacht, wenn sonst nichts geht würde ich das versuchen.
mellomania
der AG darf es rückwirkend nicht ändern. es ist einfach komplett falsch gelaufen und beide zeiten laufen parallel. du solltest echt schauen dass du die kinder versorgt bekommst und vollzeit arbeitest damit du deinen vz vertrag nicht verlierst!
luvi
Hallo, Vielleicht geht es ja, die Elternzeit für ein Kind zu beenden. Die so gewonnene Zeit könntest du an die 3 Jahre anhängen. Ich weiß allerdings nicht, ob das überhaupt möglich ist. LG luvi
Mitglied inaktiv
Hallo, wie die anderen schon schrieben, hast du das mit der EZ falsch beantragt. Obwohl du vom Anspruch von 6 Jahren bei Zwillingen wusstest, lief jetzt die EZ für beide parallel. Warum gibst du sie nicht in Betreuung. Du hast einen Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag! Was ist mit dem Vater? Kann er noch in EZ gehen, um seine Kinder in dieser Zeit zu betreuen?
Dojii
Ich würde auch versuchen jetzt sofort die Elternzeit von einem der Kinder schriftlich bei deinem Arbeitgeber zu beenden. Schildere darin einfach deine Situation. Dafür brauchst du natürlich die Zustimmung des Arbeitgebers (er dürfte also grundlos ablehnen), aber ich kann mir fast nicht vorstellen, dass er sich in so einer Situation quer stellt. Er hat ja sicher auch nix davon, wenn du nur für 1,5 Monate zurückkommst. Dann könntest du wie oben schon erwähnt, diese neu gewonnene Zeit von Kind 2 nutzen, um die Lücke zu überbrücken.
Felica
Hast du noch Resturlaub oder Überstunden? Falls ja, diese nutzen. Zudem bekommst du für den gesamten Mutterschutz, also die 6 Wochen vor Geburt und die 8 Wochen danach noch Urlaubsanspruch. Den kannst du zum überbrücken auch noch nutzen.
Sternenschnuppe
Und wird er vermutlich auch, was nutzt ihm die kurze Zeit die sie wieder da ist? Der Krankenkasse meldet er lediglich bis wann sie Elternzeit hat, mehr nicht.
AlissaZoll
Ist das denn überhaupt möglich, die Elternzeit von einem Kind zu beenden, um sie dann noch mal zu beantragen?
Felica
Ja, wenn der AG mitspielt.
AlissaZoll
Und wenn es möglich ist, welche Fristen müsste ich denn einhielten? Ich kann ja bestimmt nicht von heute auf morgen die Elternzeit beenden!?
Strudelteigteilchen
Dann geht das auch von heute auf morgen. Ich sehe es auch so, daß der AG nicht das geringste Interesse hat, Dich für eineinhalb Monate zu beschäftigen. Deswegen würde ich mich zeitnah mit der Personalabteilung in Verbindung setzen und gemeinsam die Optionen durchspielen. Für Dich ist nur wichtig, daß der VZ-Vertrag nicht angerührt wird (wegen dem Mutterschaftsgeld). Für alles andere läßt sich sicher eine Lösung finden. Letztlich wollt Ihr das gleiche ;-).
AlissaZoll
Ok dann setzte ich mich mit meinem AG in Verbindung und sehe was sich machen lässt! Danke für die vielen Antworten, sie waren sehr hilfreich!
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