Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich mein drittes Elternzeit Jahr nachholen ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich mein drittes Elternzeit Jahr nachholen ?

Carolikoer

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Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in EZ, beginne jedoch am 1.3. wieder meine Arbeit. Ich hatte jetzt 2 Jahre Elternzeit , wobei ich keine 24 Monate haben werde , sondern knapp 23. Die Entscheidung wieder arbeiten zu gehen bereue ich mittlerweile , jedoch hat meine Kleine eine Tagesmutter ab 7.1. und es ist auch alles schon unterschrieben. Nun zu meiner Frage. Ich möchte im Sommer wieder schwanger werden. Kann ich während der Schwangerschaft und während meiner Arbeitszeit , zb zu Ende des Jahres mein drittes Elternzeitjahr noch nachträglich beantragen ? Liebe Grüße Caro


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können, auch ohne Zustimmung des AG, bis zu 24 Mo. bis zum 8. Geb. des Kindes nehmen. Liebe Grüße NB


mellomania

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du kannst bis zu 24 monate über das 3. lebensjahr des kindes hinausschieben und so nehmen, dass der rest spätestens einen tag vor dem 8. geburtstag endet. was ich nicht verstehe ist was du meinst mit während der schwangerschaft. du arbeitest jetzt, wirst schwanger, arbeitest normal bis zum mutterschutz und hast dann ja neue eltenrzeit vom nächsten kind. auch da kannst du drei jahre nehmen. du musst eben nur aufpassen, dass diese neue elternzeit nicht länger läuft, als dass du den rest von kind 1 verpasst sozusagen.


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